Forschungsprojekte

BAB 042/20: Pauschalkostensätze für Bildungsanbieter

Die Europäische Kommission bietet seit der laufenden Programmperiode (2014-2020) der Gemeinsamen Agrarpolitik die Möglichkeit, Kosten für Vorhaben vereinfacht geltend zu machen (Europäische Kommission, 2015). Bei Anwendung werden die förderfähigen Kosten gemäß einer vordefinierten Methode berechnet, die auf der Leistung, den Ergebnissen oder einigen anderen Kosten basiert. Dabei ist es ist nicht mehr länger erforderlich, jeden Euro einer kofinanzierten Ausgabe zu einzelnen Buchungsbelegen zurückzuverfolgen, was eine deutliche Vereinfachung der Verwaltung und Kontrolle bedeutet. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten vereinfachten Kostenoptionen, nämlich der Pauschalfinanzierung, der Standardeinheitskosten und Pauschalbeträgen.


Für die laufende Programmperiode müssen Bildungsanbieter, die im Schwerpunktbereich „Förderung lebenslanges Lernen und berufliche Bildung in der LuFW“ Projekte abwickeln, anrechenbare Kosten mittels Belege dokumentieren. Dies bindet bei den Bildungsanbietern und bei den bewilligenden Stellen und Kontrollinstanzen Verwaltungsressourcen. Durch die Möglichkeit vereinfachter Kosten kann in diesem Bereich eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden, mit dem Ziel, dass Human- und Verwaltungsressourcen in größerem Umfang zur Umsetzung der politischen Ziele eingesetzt werden können, statt für die Sammlung und Überprüfung von Finanzunterlagen. Das Projekt verfolgt das Ziel, im Schwerpunktbereich „Förderung lebenslanges Lernen und berufliche Bildung in der LuFW“ der Priorität 1 „Wissenstransfer und Innovation“ der Ländlichen Entwicklung, eine vereinfachte Kostenoption zu implementieren. Dabei sollen in Zusammenarbeit mit dem BMLRT, der AMA und bewilligenden Stellen für den Schwerpunktbereich eine geeignete Lösung zur Implementierung der vereinfachten Kostenoptionen entwickelt werden.

Arbeiten 2021

Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen übernimmt als externe Stelle die Berechnung einheitlicher Kostensätze auf Basis von AMA Daten von abgeschlossenen Projekten der laufenden Periode. Im Jahr 2020 wurden in Zusammenarbeit mit BMLRT und AMA, Kategorien von Bildungsanbietern mit passenden Bezugsgrößen gebildet (Kosten/Unterrichtseinheit, Kosten/Kurs, etc.), für die Einheitskostensätze berechnet wurden. Des Weiteren wurde eine Rohfassung der Dokumentation der Berechnung angefertigt. Die vorläufigen Ergebnisse wurden dem BMLRT präsentiert und werden in ExpertInnengruppen im Rahmen der Nationalen Strategieplans der GAP evaluiert.

Für das Jahr 2021 sind etwaige Abstimmungen und Änderungen der Berechnungen und Auswahl der Kategorien sowie Bezugsgrößen durch die Einbeziehung von internen und externen Stakeholdern (BMLRT, Bewilligende Stellen, zertifizierte Bildungsanbieter) zu erwarten. Des Weiteren soll aus der Rohfassung eine Dokumentation der Berechnung erstellt werden, die der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden kann.

Abschluss

Das Projekt „Pauschalkostensätze für Bildungsanbieter“ wurde im Laufe des Jahres 2021, nach mehreren Besprechungsrunden, von Seiten des BMLRT, auf Grund von Uneinigkeit bei der Wahl der optimalen Berechnungsmethode für beendet erklärt. Von Seiten der BAB wurden unterschiedliche Modelle und Berechnungsvarianten entwickelt. Der aktuelle Stand der Berechnungen wurde dokumentiert und kann, bei einer möglichen Reaktivierung des Projektes wieder aufgegriffen werden.

Zeitplan

Projektbeginn: Jänner 2021

Projektende: Dezember 2021

Projektstatus

abgeschlossen

ProjektleiterIn

WIESINGER, Georg

DI Dr. Georg WIESINGER

Ländliche Sozialforschung und Bibliothek

Team

REINDL, Andreas

DI B.Ed. Andreas REINDL

ehemalige MitarbeiterInnen
STELZER, Christoph

DI B.Sc. Christoph STELZER

Agrarökonomie und Datenmanagement
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Dietrichgasse 27
1030 Wien
 +43 (1) 71100 - 637415

© 2024 bab.gv.at. Alle Rechte vorbehalten