Forschungsprojekte

BAB 036/20: Kalkulation der Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete

Ausgangssituation

Mit der Konstituierung der ExpertInnengruppen im Rahmen der Gestaltung des nationalen GAP-Strategieplans starteten im November 2019 auch die Diskussionen zur Neuausrichtung der Ausgleichzulage für Benachteiligte Gebiete. Auf Basis der inhaltlichen Ergebnisse dieser ExpertInnengespräche soll die Prämienhöhe dieser Maßnahme ermittelt werden. Dabei sind die allgemeinen Vorgaben der Europäischen Kommission (EK) hinsichtlich der Kalkulationsgrundsätze zu berücksichtigen. Aufgrund des Zeitplans des BMLRTs, den Strategieplan 2021 bei der EK einzureichen, besteht die Notwendigkeit, die Berechnungen in der ersten Jahreshälfte 2021 fertig zu stellen.

Zielsetzung

Ein wesentlicher Bestandteil für die Genehmigung der Ausgleichzulage für Benachteiligte Gebiete seitens der EK sind Kalkulationen, die die natürliche Benachteiligung der betroffenen Betriebe ökonomisch darstellen. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) wird die Berechnungen für die „Ausgleichzulage für Benachteiligte Gebiete“ durchführen und dokumentieren. Die Kalkulationsergebnisse dienen der programmierenden Stelle als Grundlage für die Bemessung der Prämienhöhen der „Ausgleichzulage für Benachteiligte Gebiete“ in der begleitenden Arbeitsgruppe und als argumentatives Fundament bei der Einreichung des nationalen GAP-Strategieplans.

Stand des Projektes

In der zweiten Jahreshälfte 2020 wurde mit Vorbereitungsarbeiten hinsichtlich der strukturierten und koordinierten Vorgehensweise bezüglich der Datengrundlagen und Kalkulationsvoraussetzungen begonnen. Neben der Sichtung relevanter Dokumente und Unterlagen stand auch die Sammlung und Aufbereitung von für die Berechnungen notwendiger Daten im Fokus der Arbeiten. Zudem wurden Datenlücken identifiziert und begonnen, diese u.a. im Rahmen von ExpertInnengesprächen zu schließen. Die Prämienkalkulation selbst basiert auf Modellrechnungen von Modellbetrieben. Diesbezüglich wurden auf Basis der bislang vorhandenen Unterlagen (Vorgaben des BMLRT) Überlegungen zur grundsätzlichen Kalkulationslogik und zum Aufbau der Rechenmodelle angestellt.

Arbeiten 2021

Aufgrund der Tatsache, dass auf EU-Ebene noch einige wichtige Entscheidungen zur grundsätzlichen Ausgestaltung der künftigen GAP (vgl. Trilog auf EU-Ebene zwischen Kommission, Rat und Parlament) ausständig sind und maßgebliche Rechtsakte wie Verordnungen und Sonderrichtlinien erst im Laufe des ersten Halbjahres 2021 vorliegen werden, können die finalen Kalkulationen ebenfalls im ersten Halbjahr durchgeführt werden. Etwaige Adaptionen der Kalkulationen erfolgen dabei in enger Abstimmung mit ExpertInnengruppen. Zudem ist parallel dazu eine regelmäßige Aktualisierung der Datengrundlage geplant. Zur Nachvollziehbarkeit aller angestellten Überlegungen und Rechengänge sind diese in Form eines Arbeitspapiers zu dokumentieren (z.B. Datengrundlagen, Kalkulationsparameter, Vorgehensweise, Rechenschritte usw.). Die Ergebnisse der Prämienkalkulationen werden im Rahmen einer eigens dafür eingerichteten Steuerungsgruppe präsentiert und diskutiert.

Zeitplan

Projektbeginn: Januar 2020

Projektende: Dezember 2021

Alm mit Kühen

Alm mit Kühen

BABF, Hovorka, 2016

Projektstatus

abgeschlossen

ProjektleiterIn

RESL, Thomas

DI M.Sc. Thomas RESL

ehemalige MitarbeiterInnen

Team

GAHLEITNER, Gerhard

DI Gerhard GAHLEITNER

Agrarökonomie und Datenmanagement
HAMBRUSCH, Josef

DI Dipl.-Päd. Ing. Josef HAMBRUSCH

Agrarökonomie und Datenmanagement
SCHNECK, Moritz

DI BSc Moritz SCHNECK

ehemalige MitarbeiterInnen
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