Ausgangssituation
Mit der Konstituierung der ExpertInnengruppen im Rahmen der Gestaltung des nationalen GAP-Strategieplans starteten im November 2019 auch die Diskussionen zur Neuausrichtung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Auf Basis der inhaltlichen Ergebnisse dieser ExpertInnengespräche soll die Prämienhöhe für die einzelnen ÖPUL-Interventionen ermittelt werden. Dabei sind die allgemeinen Vorgaben der Europäischen Kommission (EK) hinsichtlich der Kalkulationsgrundsätze zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Bestandteil für die Genehmigung des neuen ÖPUL-Programms seitens der EK sind Kalkulationen zu den einzelnen ÖPUL-Interventionen.
Zielsetzung
Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) wird für einen Teil der geplanten Interventionen die Berechnungen durchführen und dokumentieren. Diese Ergebnisse dienen als Grundlage für die Bemessung der Prämienhöhe seitens des BMLRT. Neben den Kalkulationen per se soll im Rahmen einer Dokumentation jeweils auch die wichtigsten methodischen und kalkulationslogischen Überlegungen verschriftlicht werden.
Stand des Projektes
2020 wurde mit der Datensammlung, -prüfung und -aufbereitung der für die Kalkulation Grundlagen begonnen. Fachspezifische Informationen wurden zudem im Zuge von Literaturrecherchen oder im Rahmen von Konsultationen von FachexpertInnen erhoben. Auf Basis der Sonderrichtlinienentwürfen wurde mit der Kalkulation einzelner Interventionen begonnen. Die Berechnungen fußen auf dem Prinzip der Mehraufwendungen und Mindererträge in Zusammenhang mit den jeweiligen Interventionen. Die Ergebnisse wurden im Rahmen von Steuerungsgruppentreffen vorgestellt, diskutiert und gegebenenfalls angepasst.
Arbeiten 2021
Die Kalkulationen der Prämien basieren auf den europäischen Rechtsgrundlagen. Nachdem die Verhandlungen im Rahmen des Trilogs (EU-Kommission, EU-Rat, EU-Parlament) im Jänner 2021 beginnen, werden die entsprechenden EU-Verordnungen und entsprechenden Auflagen (z.B. Konditionalitäten) erst im Laufe des Jahres 2021 vorliegen. In Abhängigkeit davon sind die dazugehörigen Arbeiten der BAB im Jahr 2021 zu sehen. Die im Vorjahr 2020 begonnenen Arbeiten werden fortgeführt, d.h. die Datenbasis der bereits angestellten Kalkulationen aktualisiert und die Kalkulation erstellt. Zur Nachvollziehbarkeit der Kalkulationen und getroffenen Annahmen sind alle Überlegungen und Rechengänge auch in Form eines Arbeitspapiers zu dokumentieren (z.B. die Datenquellen, methodische Vorgehensweise, Rechenschritte usw.).
Die Arbeiten wurden im Dezember 2021 abgeschlossen.
Zeitplan
Projektbeginn: Januar 2020
Projektende: Dezember 2021