Betriebswirtschaftliche Beurteilung von abgestuften Übergangsfristen im Hinblick auf die Novellierung 2022 des Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung in der Ferkelaufzucht und Schweinemast
Nach der Aufhebung der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) und der 1. Tierhaltungsverordnung (THVO) im Jahr 2022 durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird in dieser Arbeit eine betriebswirtschaftliche Analyse abgestufter Übergangsfristen zu Mindesthaltungsstandards in der Schweinemast und Ferkelaufzucht durchgeführt. Zur Bewertung der Kosten- und Leistungsänderungen bei der Umstellung auf die neuen Haltungsstandards werden eine Differenzrechnung (für Schweinemast und Ferkelaufzucht) sowie eine Investitionsrechnung (für die Schweinemast) herangezogen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Umstellung sowohl in der Schweinemast als auch in der Ferkelaufzucht hohe Investitionskosten und laufende Mehrkosten verursacht. Die Investitionsrechnung verdeutlicht, dass in der Schweinemast weder ein Stallbau nach den neuen Mindeststandards noch nach dem bisherigen Standard rentabel ist. Eine vorzeitige Anpassung bestehender Ställe an die neuen Mindeststandards führt zu einem geringeren Kapitalwert im Vergleich zum bisherigen Standard. Jede Verkürzung der abgestuften Übergangsfristen verringert den Kapitalwert weiter, insbesondere durch entgangene Deckungsbeiträge und einen erhöhten Arbeitsaufwand.
DI Julian Zeilinger (BAB)
DI Gerhard Gahleitner (BAB)
DI Franz Hunger (LK Oberösterreich)