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BAB-Project: Kundmachung der BAB betreffend die Schaffung einer Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit

Auf Grund des § 5a Abs. 4 des Bundesämtergesetzes, BGBl. I Nr. 83/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2024, wird kundgemacht:

 

Schaffung einer Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit

I. Im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit gemäß § 5a Bundesämtergesetz durch Verordnung, kundgemacht am 10. Dezember 2024, im BGBl. II Nr. 359/2024, wurde an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen folgende Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen:

„BAB Project – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“

 

Wirksamwerden der Gründung

II. Die Gründung der Einrichtung wird mit 1. Jänner 2025 wirksam.

 

Geschäftsführung

III. Die Geschäftsführung kommt Martin Schönhart als Dienststellenleiter der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen zu.

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