Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört zu den ältesten und finanziell bedeutendsten Politikfeldern der EU. Ihre Ziele sind insbesondere: i) die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern; ii) auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten; iii) die Märkte zu stabilisieren; iv) die Versorgung sicherzustellen und v) für die Belieferung der Verbraucher:innen zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.
Um diesen Zielsetzungen in sich zeitlich ändernden Rahmenbedingungen gerecht zu werden, muss sich die GAP sowohl inhaltlich als auch finanziell weiterentwickeln. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen stellt für die Entscheidungsprozesse Daten sowie Berechnungen zu den Auswirkungen von agrarpolitischen Fragestellungen zur Verfügung.
Im Jahr 2018 wurden in enger Abstimmung mit dem Ressort folgende Arbeitsschritte getätigt:
- Erarbeitung eines „Status quo“ der Einkommensergebnisse der österreichischen Landwirtschaft aus den Daten der Buchführungsbetriebe (Datengrundlage „Efile‘s“ 2013-2017) mit Einrechnung einer vollständigen Implementierung des Regionalmodells um Aussagen über die Auswirkungen von agrarpolitischen Maßnahmen auf (statische) Einkommensänderungen nach Betriebsformen, Regionen, Biobetrieben bzw. konventionelle Betriebe oder beispielsweise für Bergbauerngruppen tätigen zu können.
- Aufbereitung der INVEKOS Daten zur statischen Modellierung der Agrarzahlungen (insbesondere Betriebsprämie und Zahlungen für benachteilige Gebiete) hinsichtlich der Auswirkungen von agrarpolitischen Maßnahmen ebenfalls nach Betriebsformen, Regionen, Biobetrieben bzw. konventionelle Betriebe oder für Erschwernisgruppen.
- Simulation verschiedener Varianten im Datensatz der Buchführungsbetriebe sowie im INVEKOS-Datensatz (einheitliches Regionalmodell für ganz Österreich ohne Verdichtungsfaktor Alm, Capping und/oder Umverteilung von Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP)
Erste Ergebnisse wurden intern mit dem Ressort, bei der Sitzung der GAP 2020+ Klausur der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer in Linz am 22. März 2018, beim Spartenausschuss der Land- u. Forstwirtschaft der LWK Wien am 23. Mai 2018, am 8. Juni 2018 bei der der fachlichen Koordinierungsrunde des BML und am 29. September 2018 bei der Zentralen Arbeitsgemeinschaft für Rinderzucht im Rahmen des Moduls 1 des Jungzüchterprofis sowie die Methodik der Berechnungen bei der XVI. ERDN Conference von 17.-19. September 2018 in Cluj-Napoca (Rumänien), beim 26. Pacioli Workshop in Budapest (Ungarn) und bei der International Scientific Conference des Institute of Agricultural Economics, am 13.-14. Dezember 2018, in Belgrad (Serbien) präsentiert.
Im Jahr 2019 wurden in enger Abstimmung mit dem Ressort folgende Arbeitsschritte getätigt:
Die einzelbetrieblichen Jahresabschlüsse des Jahres 2018 der freiwillig für den Grünen Bericht buchführenden Betriebe wurden mit den INVEKOS-Datensätzen (Daten zu Direktzahlungen, Flächen- und Tierbestandsmerkmale) verknüpft und auf Plausibilität überprüft. In der Tabellenkalkulationssoftware „EXCEL“ wurden die Einzelbetriebe so aufbereitet, dass automatisiert die Ergebnisse verschiedener Szenarien zu Direktzahlungen für die GAP 2020+ auf Einzelbetriebsebene berechnet werden können.
Die auszuwertenden Merkmale und Auswertungsgruppen im Rahmen der Hochrechnungen wurden in der Software „R“ vorbereitet und der „Status Quo“ (Einkommenssituation bei Direktzahlungen im Jahr 2019) berechnet. Basierend auf den Hochrechnungen der vergangenen Jahre wurden für alle Auswertungsgruppen Korrekturfaktoren zum Ertrag (ohne öffentliche Gelder) und Aufwand aus den Jahren 2014 bis 2018 ermittelt und mit den Hochrechnungsergebnissen zum Status Quo verknüpft, um eine durchschnittliche Einkommenssituation zu schätzen (Mittel 2014 bis 2018).
Der INVEKOS Datensatz 2018 wurde aufbereitet um Aussagen von verschiedenen Varianten von Capping und Umverteilungszahlungen sowie eine mögliche Angleichung der Direktzahlungen der Almen auf das Niveau von Acker- und Grünland tätigen zu können.
Für die SWOT-Analyse, welche im Zuge des GAP-Strategieplans erstellt werden muss, wurden Basisdaten für die Bereiche i) Allgemeiner sozioökonomischer Kontext; ii) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Krisenfestigkeit in der ganzen Union zur Verbesserung der Ernährungssicherheit; iii) Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung; iv) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette; v) Steigerung der Attraktivität für Junglandwirt:innen und Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten; vi) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich Bioökonomie und nachhaltige Forstwirtschaft; vii) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf sichere, nahrhafte und nachhaltige Lebensmittel, Lebensmittelabfälle sowie Tierschutz gerecht wird sowie viii) Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung sowie der Förderung von deren Verbreitung für das BML aufbereitet. Die Ergebnisse der Berechnungen aus den Buchführungsdaten sowie der INVEKOS-Daten wurden den Fachabteilungen im Ressort sowie bei den Sitzungen der fachlichen Koordinierungsrunden (am 1. Februar 2019, am 8. März 2019, am 9. April 2019, am 3. Mai 2019, am 28. Juni 2019, am 11. September 2019 sowie am 13. November 2019) zur GAP zur Verfügung gestellt. Präsentationen wurden bei der Bauernbund Ortsgruppe Lasse (am 2. Februar 2019) sowie bei der Bauernbund Bezirksbauernratskonferenz in Waidhofen an der Thaya (am 28. November 2019) gehalten.
Arbeiten 2020
Im Jahr 2020 wurden der MFR und damit auch der finanzielle Rahmen für die GAP in der Periode 2021-2027 festgelegt. Darüber hinaus ist die inhaltliche Positionierung des Agrarministerrats erfolgt.
2020 wurde das Modell basierend auf die INVEKOS Daten zur Analyse verschiedener Szenarien möglicher Umverteilungszahlungen und Cappingvarianten für die GAP 2020+ auf den aktuellen Datenstand 2019 gebracht. Dieser Datenstand ist ohne Auf- und Abschmelzer und daher in höchstem Maße geeignet für zukünftige Prämienberechnungen. Die Flexibilität der Analyse wurde hinsichtlich unterschiedlicher Budgetvarianten (Ökoschema, Almregionen, etc.) und Auswertungsschichten (dreistellige Betriebsformen, Gruppen nach Almflächengröße) erweitert. Aus dem Modell wurde verschiedenste Modellvarianten für das BML berechnet und bei Expert:innenrunden im Rahmen der GAP-Diskussionen präsentiert. Besonders wurde auf die budgetäre Zusammenschau der ersten und zweiten Säule der GAP geachtet.
Um die Ergebnisse auch in Richtung der Einkommenssituation der Betriebe auszuwerten wurde eine Aufbereitung von Buchführungsauswertungen (Jahr 2019) zu den Auswirkungen von „Ökoschema“ und Umverteilungszahlungen auf Betriebsformen und Größenstufen durchgeführt. Des Weiteren wurde eine Berechnung der Ertrags- und Aufwandsfaktoren durchgeführt, um für verschiedene Auswertungsgruppen die durchschnittlichen Einkünfte aus der Produktion (ohne öffentliche Gelder) für ein 5- Jahresmittel zu schätzen. Für die Datenbereitstellung zur SWOT Analyse wurde eine Nachberechnung und Aufbereitung der Ergebnisse für benachteiligte/nicht benachteiligte Gebiete bzw. Sonstiges, Kleines und Berggebiet durchgeführt.
Arbeiten 2021
Im Jahr 2021 wurden, wie geplant die Berechnungen in enger Abstimmung mit dem Ressort weitergeführt und konkretisiert. Insbesondere wurden der Sektion II für den GAP-Strategieplan zugearbeitet und die Berechnungen zu möglichen Ausgestaltungen bzw. deren Auswirkungen von Maßnahmen in der 1. Säule der GAP durchgeführt. Das Ökoschema sowie die Umverteilungszahlung werden hier als namhafte Beispiele gebracht. Es wird auch auf weitere Projekte im Arbeitsprogram der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen verwiesen (BAB 036/20 Kalkulationen der Ausgleichzulage für Benachteiligte Gebiete, BAB 035/20 Kalkulation von Prämien des Agrarumweltprogramms (ÖPUL) sowie Entwicklung des Biomarktes in Österreich und anderen ausgewählten Regionen), welche einen starken Bezug zur GAP nach 2020 haben.
Arbeiten 2022
Die Kalkulationen zu den Maßnahmen in der 1. und 2. Säule der GAP wurden in Absprache mit dem BML durchgeführt, dokumentiert und bei Bedarf angepasst (insbesondere Nachfragen der Kommission zum Strategieplan). Die Ergebnisse wurden einerseits im politischen Prozess als auch bei Veranstaltungen (z.B. der Landwirtschaftskammern) präsentiert.
Arbeiten 2023
Abschließende Berechnungen bzw. Auswertungen wurden in Absprache mit dem BML durchgeführt. Basierend auf den, im Rahmen dieses Projekts von der BAB geleisteten Vorarbeiten konnten zur Entscheidungsfindung unterstützende Auswertungen für die Umstellung der Agrarmarketingbeiträge angestellt werden.
Projektbeginn: 2018
Projektende: 2023