des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027 sowie des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2014-2020
Ausgangssituation
Wie in den vorhergehenden Förderperioden kommt den Evaluierungsmaßnahmen im Umsetzungszeitraum des GAP Strategieplans (GSP) 2023-27 eine wichtige Bedeutung zu. Den rechtlichen Rahmen des Monitorings und Evaluierungssystems geben dafür im Wesentlichen die GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115 sowie deren Durchführungsverordnungen DVO 2021/2289 (Inhalte zum GSP) und DVO 2021/2290 (Berechnung der gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren) vor. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben stehen die Zielerreichung, die Gesamtwirkungen des GSP sowie dessen Effizienz, Zweckdienlichkeit, Kohärenz, Relevanz und der auf Unionsebene erzielte Zusatznutzen des GAP-SP im Fokus der Evaluierung.
Die Evaluierung des österreichischen GAP-Strategieplans erfordert, dass jedes Allgemeine Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und jedes Spezifische Ziel (SZ), einschließlich des Querschnittsziels (QZ10) sowie jedes Spezifische Thema, mindestens einmal im Umsetzungszeitraum bewertet wird, wobei die Wirkung der Interventionen auf die einzelnen spezifischen Ziele eingeschätzt werden muss.
Zur Ermittlung von zentralen inhaltlichen Fragestellungen (Evaluierungsthemen) wurden die 45 nationalen Bedarfe des österreichischen GSP 23-27 entlang der neun Spezifischen Ziele und dem Querschnittsziel QZ10 mit den 17 Evaluierungselementen und 5 Evaluierungskriterien kombiniert. Die ermittelten 36 Evaluierungsthemen wurden detailliert ausgearbeitet. Für jedes Evaluierungsthema wurde eine Evaluierungsfrage definiert, die über Erfolgsfaktoren (Bewertungskriterien) inhaltlich weiter spezifiziert werden. Damit verknüpft sind alle relevanten Interventionen und zuzuordnenden Indikatoren (Output-, Ergebnis-, Wirkungs-Indikatoren) sowie nationale Indikatoren. Diese Indikatoren sind die Basis für die gesamte Evaluierung des österreichischen GSP 23-27 (Evaluierung im Umsetzungszeitraum und Ex-post Evaluierung). Zeitlich wird sich die Evaluierung des GSP 2023-2027 mit der Ex-post Evaluierung des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2014-2020 (LE 14-20) sowie mit der Neuprogrammierung des GSP 2028-2035 überschneiden.
Zielsetzung
Ziel des Langzeitprojektes ist die Begleitung der Evaluierungen der sich zeitlich überschneidenden Programme durch die Unterstützung der Abteilung II/1 und der Interventionsverantwortlichen bei der Vorbereitung der Evaluierung und der Identifikation von Evaluierungsstudien sowie der Evaluierung ausgewählter Evaluierungsbereiche.
Basierend auf dem Evaluierungskonzept für den österreichischen GSP 2023-2027 müssen Evaluierungsfragen auf der Grundlage von verfügbaren Daten und mit geeigneten Methoden beantwortet werden können. Daher ist es das Ziel, als ersten Arbeitsschritt die Erhebung der erforderlichen Evaluierungsdaten zu ausgewählten Evaluierungsthemen zu spezifizieren, die Datenqualität und Verfügbarkeit zu überprüfen, Datenlücken zu identifiziert, sowie Erfahrungen aus vorangegangenen Evaluierungen zu berücksichtigen. Darauf aufbauend erfolgen weitere Arbeitspakete, wie im Evaluierungsplan für den GSP 2023-2027 beschrieben, bei denen die Evaluator:innen der BAB bei ausgewählten Evaluierungsthemen mitarbeiten werden.
Geplante Arbeiten 2024
Evaluierungsthema ET-Q2 Qualifikation und Kompetenzaufbau, AKIS
Im Evaluierungsplan für den GSP 2023–2027 wurde das Evaluierungsthema „ET-Q2 Qualifikation und Kompetenzaufbau, AKIS“ festgelegt, das als integriertes Thema das Querschnittsziel QZ10, AKIS (Agricultural Knowledge and Innovation Systems) und die digitale Strategie betrifft.
Die Evaluierungsfrage dazu lautet: In welchem Umfang hat der GSP auf Basis eines strategischen Ansatzes (Kap 8 GSP) dazu beigetragen, das nationale AKIS zu verbessern und die Vermittlung und Anwendung von Wissen, Innovationen und digitalen Lösungen im Agrarsektor und für Akteurinnen und Akteure in Ländlichen Regionen unterstützt und wie sind diese Wirkungen im Hinblick auf Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz/Zweckdienlichkeit, Kohärenz und EU-Mehrwert zu beurteilen?
Zur Beantwortung dieser Frage wird ein robuster Datensatz zu den direkt zugeordneten Interventionen (77-03, 77-06, 78-01, 78-02, 78-03) sowie zu anderen relevanten Interventionen (GAP-Netzwerk, LEADER etc.) benötigt.
Die Erfahrungen vorangegangener Evaluierungen zeigten, dass vor allem bei den Bildungsmaßnahmen nicht ausreichende Datensätze für die Evaluierung zur Verfügung standen. Um die Datensituation für die Evaluierung zu verbessern, sollen der Datenbedarf und Datenlücken frühzeitig abgeklärt und entsprechende Vorkehrungen für die Datenverfügbarkeit getroffen werden.
Vor allem Bildung und Beratung sind aufgrund ihres Beitrages zu den vielfältigen Zielen, die teilweise in Wechselwirkung zueinanderstehen, ein sehr komplexes Evaluierungsvorhaben. Im Vorfeld sollten evaluierungsrelevante Daten identifiziert und Datenlücken geschlossen werden, damit im Rahmen der Ex-Post Evaluierung die geförderten AKIS Aktivitäten abgebildet und evaluiert werden können sowie bei der Evaluierung des GSP 2023-2027 darauf aufbauend die Verbesserung, Weiterentwicklung, der Kompetenzaufbau des AKIS sowie die Erreichung der Wirkungsziele dargestellt werden können.
Als erster Arbeitsschritt sind Datenrecherche und Sichtung relevanter Literatur zu AKIS sowie die Identifikation von Datenlücken basierend auf Erfahrungen der Mid-term Evaluierung des LE 14-20 vorgesehen. Weitere Arbeitsschritte sind Recherchearbeiten bei geförderten Bildungseinrichtungen bezüglich Verfügbarkeit von Daten über Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Interventionen.
In einem weiteren Schritt sollen diese Daten der LE-Periode 2014-2020 mit INVEKOS-Daten über die Betriebsnummer verknüpft werden, dies soll als Vorbereitung für die Ex-post Evaluierung der LE 14-20 dienen. Je nach Verfügbarkeit der Daten soll versucht werden, Auswertungen zu ausgewählten Fragestellungen wie bspw. den Beitrag der Wissenstransfermaßnahmen zur Verbesserung des Wissens der Landwirtinnen und Landwirte bezüglich Klimaschutz, Klimawandelanpassung oder die Bewusstseinsbildung im Bereich von Biodiversität, Boden- und Wasserschutz sowie unternehmerischer Kompetenzen.
Inhaltliche/wissenschaftliche Beratung bei der Weiterentwicklung der vorhandenen 35 Formblätter/Evaluierungsthemen
Für die Evaluierung des GSP 23-27 wurden insgesamt 35 Evaluierungsthemen mit Evaluierungsfragen und spezifizierenden Erfolgsfaktoren ausgearbeitet. Die einzelnen Formblätter/Evaluierungsthemen werden im BML (Abt. II/1) noch einmal mit den einzelnen Interventionsverantwortlichen durchbesprochen, um die Datenlage sichtbar zu machen, Datenlücken zu erkennen und benötigte Evaluierungsstudien zu benennen. Die Evaluator:innen in der BAB werden in diese Gespräche miteingebunden werden, um die Datenqualität und -verfügbarkeit der vorhandenen Datenquellen zu überprüfen sowie Datenlücken zu identifizieren (z.B. auf Ebene der Fördergegenstände, Arbeitspakete, etc.). Die Expertinnen und Experten der BAB sollen die Weiterentwicklung der einzelnen Evaluierungsthemen bis hin zu ausschreibungsfähigen Unterlagen inhaltlich und wissenschaftlich begleiten. Nach Abschluss der Feinarbeiten an den einzelnen Evaluierungsthemen wird mit den Evaluator:innen der BAB geklärt werden, welche Evaluierungsthemen zukünftig in der BAB selbst übernommen werden können.
Zeitplan
Projektbeginn:01/2024
Projektdauer: GAP-Strategieplan 2023-2027 begleitendes Langzeitprojekt