Ausgangssituation
Im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung erhielten bzw. erhalten anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) im Rahmen von sogenannten „Operationellen Programmen“ (OP) Zugang zu öffentlichen Fördermitteln.
Jede anerkannte EO ist verpflichtet, auf Basis der Nationalen Strategie für Obst und Gemüse gemäß den Vorgaben alle paar Jahre ein OP zu erstellen, in dem auch die geplanten Maßnahmen dargestellt werden sollen. Der Förderstelle (Agrarmarkt Austria) obliegt es, die geplanten OP-Maßnahmen der Organisationen zu bewilligen und zu kontrollieren. Da die Abwicklung dieser Bewilligungs- und Kontrollprozesse sehr aufwändig und zeitintensiv ist, besteht Interesse an einer Verwaltungsvereinfachung durch die Anwendung von Pauschalkostensätzen.
Mit Unterstützung der Fachabteilung des BMLs ist die AMA daher an die BAB herangetreten, für vorab definierte Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission Pauschalkostensätze zu berechnen. Diese sind alle fünf Jahre sowohl in inhaltlicher (neue Maßnahmen, Anpassung der Werte) als auch in methodischer Hinsicht (Kalkulationslogik überdenken) zu aktualisieren. Diese Kostenkalkulationen sollen erstmalig im kommenden Jahr 2022 durchgeführt und bis Jahresende abgeschlossen werden.
Zielsetzung
Das Ziel des Projektes ist es, für die von der AMA genannten Maßnahmen Pauschalkostensätze zu kalkulieren, um daraus Beihilfensätze abzuleiten. Zudem sind für alle Kalkulationen entsprechende Dokumentationen (beschreibender Teil der Berechnungen, Sammlung der Datengrundlagen) anzulegen. Mit Stand November 2021 waren für folgende Maßnahmen Pauschalkosten- bzw. Beihilfesätze in Euro zu berechnen:
- Tropf- und Überkronenbewässerung bei Obstkulturen (pro ha)
- Hagelnetze inkl. Gerüst mit und ohne Netz bei Obstkulturen (pro ha)
- Totaleinnetzung bei Obstkulturen (pro ha)
- Veredeltes Pflanzgut für Obst (pro Baumsorte) - Äpfel: Gala, Golden Delicious, Elstar, Topaz, Braeburn, Kronprinz Rudolf; Birnen: Novemberbirne, Williams Birne
- Veredeltes Pflanzgut für Gemüse (pro Pflanze) - Tomate, Paprika, Gurke, Melanzani
- Resistentes Saatgut für Gemüse (pro kg) - Spinat, Basilikum
- Nützlingseinsatz in Gemüsekulturen (pro ha)
- Verwirrung (Pheromonbehandlung) in Obstkulturen (pro ha)
- Innovativer Pflanzenschutz in Obstkulturen (pro ha)
- Substratmatten bei Gemüsekulturen (pro ha)
- Düngemittel aus landwirtschaftlichen Abfällen (pro RN/ha)
- Erzeugerzertifizierung (je Zertifikat)
Stand der Arbeiten
Mit Stand November 2022 können voraussichtlich alle, bis auf die beiden letztgenannten Fördersätze abgeschlossen werden. Die Arbeiten 2022 haben gezeigt, dass die Datengrundlage in Bezug auf die einzelnen Interventionsgruppen sehr spärlich ist und die dazu notwendigen Recherchen sehr aufwändig und zeitintensiv sind.
Geplante Arbeiten 2023
Die Berechnung der beiden ausständigen Sätze erflogt nach demselben Schema wie bei den schon kalkulierten Förderungssätzen:
- Literaturrecherche von Arbeiten, Studien und Artikeln zum Thema
- Kontaktaufnahmen und Durchführung von Expert:innenbefragungen für den jeweiligen Kostenbereich
- Einholen nach Möglichkeit von mindestens drei Angeboten (Von der AMA wurde auch gefordert, die kostengünstigsten Varianten aus mindestens drei verschiedenen Quellen pro Maßnahme zu wählen.)
- Kalkulation der Pauschalkostensätze, sowie Festlegung des Beihilfesatzes
- Erstellung einer Dokumentation (beschreibender Teil der Dokumentation, Sammlung der Datengrundlagen)
Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ist es denkbar, dass nach der Erstkalkulation der Sätze, diese bei Bedarf in den Folgejahren auch aktualisiert werden. Welche Sätze, wie oft aktualisiert werden sollen, muss noch geklärt werden.
Zeitplan
Projektbeginn: 01/2022
Projektende: 06/2023