Die Europäische Kommission bietet in der laufenden Programmperiode (2014-2020) der Gemeinsamen Agrarpolitik die Möglichkeit, Kosten für Vorhaben vereinfacht geltend zu machen (Europäische Kommission, 2015). Bei Anwendung werden die förderfähigen Kosten gemäß einer vordefinierten Methode berechnet, die auf der Leistung, den Ergebnissen oder einigen anderen Kosten basiert. Dabei ist es ist nicht mehr länger erforderlich, jeden Euro einer kofinanzierten Ausgabe zu einzelnen Buchungsbelegen zurückzuverfolgen, was eine deutliche Vereinfachung der Verwaltung und Kontrolle bedeutet. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten vereinfachten Kostenoptionen, nämlich der Pauschalfinanzierung, der Standardeinheitskosten und Pauschalbeträgen.
Das vorliegende Projekt verfolgte das Ziel, im Schwerpunktbereich „Förderung lebenslanges Lernen und berufliche Bildung in der LuFW“ der Priorität 1 „Wissenstransfer und Innovation“ der Ländlichen Entwicklung, eine vereinfachte Kostenoption zu implementieren. Dabei sollte in Zusammenarbeit mit dem BMNT, der AMA und den Bildungsanbietern für den Schwerpunktbereich eine geeignete Lösung zur Implementierung der vereinfachten Kostenoptionen im Schwerpunktbereich entwickelt werden. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft übernahm als externe Stelle die Berechnung einheitlicher Kostensätze (v.a. Personal- und Sachkosten) auf Basis von Buchhaltungsdaten der Bildungsanbieter, die dem AWI übermittelt wurden. Es sollte ein einheitlicher Kostensatz für alle Bildungsanbieter errechnet werden, bei dem Sachkosten (Kosten für externe Trainer, Reisekosten für externe Veranstaltungen, Raummieten, Unterlagen, etc.), die nicht direkt Bildungsprodukten angerechnet werden, auf standardisierte Personalkosten aufgerechnet werden. Diese standardisierten Personalkostensätze inklusive Sachkosten können auf vordefinierte Gruppen von Bildungsprodukten zur Berechnung eines einheitlichen Kostensatzes für verschiedene Bildungsprodukte angewendet werden. Für diese Kostensätze sollte eine Dokumentation der Berechnung erstellt werden, die der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden kann.
Für die laufende Programmperiode müssen Bildungsanbieter, die im Schwerpunktbereich „Förderung lebensanges Lernen und berufliche Bildung in der LuFW“ Projekte abwickeln, anrechenbare Kosten mittels Belege dokumentieren. Dies bindet bei den Bildungsanbietern und bei den bewilligenden Stellen und Kontrollinstanzen Verwaltungsressourcen. Durch die Möglichkeit vereinfachter Kosten kann in diesem Bereich eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden, mit dem Ziel, dass Human- und Verwaltungsressourcen in größerem Umfang zur Umsetzung der politischen Ziele eingesetzt werden können, statt für die Sammlung und Überprüfung von Finanzunterlagen.
Für das Projekt der standardisierten Einheitskosten für Bildungsanbieter wurden schon im Jahr 2017 von der AMA, dem BMNT, dem AWI und den Bildungsanbietern Arbeiten geleistet. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft kam in einem späteren Stadium als externe Stelle zur Berechnung hinzu. Die Aufgaben der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft umfassen die Berechnung der standardisierten Personalkosten auf Basis von Buchhaltungsdaten, die von den Bildungsanbietern übermittelt werden, sowie die Dokumentation der Berechnung. Es wurden in Zusammenarbeit mit dem BMNT, der AMA und den Bildungsanbietern Arten von Bildungsprodukten definiert und Kostensätze für diese Produkte errechnet.
Projektbeginn: Jänner 2018
Projektende: Dezember 2018