Ausgangssituation
Im Rahmen des ministeriellen Handelsmandates der OECD werden die Auswirkungen politischer Maßnahmen im Landwirtschafts- und Ernährungsbereich auf die Erzeuger:innen, Verbraucher:innen, Steuerzahler:innen und die Umwelt berechnet. Die OECD spezifiziert die notwendigen Daten und fordert sie von ihren Mitgliedstaaten entsprechend den Vorgaben ein. Die Auswertungsergebnisse werden in Form des „Monitoring and Evaluation“-Reports oder im Rahmen des jährlichen „Agricultural Outlook“ publiziert.
Zielsetzung
Ziel des Projektes ist die Aufbereitung und Bereitstellung von Förderdaten entsprechend den Vorgaben der OECD und WTO sowie die Unterstützung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) in den betreffenden Arbeitsgruppen der OECD in Form von Expertisen und Stellungnahmen.
Stand des Projektes
Wesentliche Inhalte des Projektes betreffen die Zusammenstellung und Übermittlung der Förderdaten an die OECD und die Europäische Kommission (WTO-Daten) sowie das Verfassen von Stellungnahmen zu Arbeitspapieren verschiedener OECD-Arbeitsgruppen. Auch 2021 wurden diesbezüglich Dokumente zur Stellungnahme übermittelt und bearbeitet. Im Rahmen der Erstellung des GAP-Strategieplans unterstützte die BAB das BML bei der Zuteilung von Maßnahmen entsprechend der WTO-Vorgaben.
Arbeiten 2023
Die Förderdaten des Bundes und der Länder müssen jährlich aktualisiert und ausgewertet werden. Die Zahlungen zugunsten der Landwirtschaft werden erfasst, klassifiziert, ausgewertet und dem BML übermittelt. Arbeitspapiere einzelner OECD-Arbeitsgruppen (z.B. APM – Working Party on Agricultural Policies and Markets) werden auch 2023 vom BML nach Bedarf an die Bundesanstalt zur Durchsicht und Stellungnahme übermittelt. Gelegentlich erfolgt auch eine direkte Mitarbeit an Studien der OECD zu spezifischen Themen im Rahmen von Berichten, Stellungnahmen und die Übermittlung von spezifischen Daten. Beispielsweise wird Ebene der OECD darüber diskutiere, die PSE-Berechnungen von einem aggregierten EU-Level auf Ebene der einzelnen Mitgliedsländer darzustellen. Gegebenenfalls sind bei Rückfragen der EK in Bezug auf die Zuteilung der Interventionen des GAP-Strategieplans Nacharbeiten 2023 notwendig. Das BML holt nach Maßgabe ihres Bedarfs Stellungnahmen und Expertisen der BAB zu den WTO-Verhandlungen ein.