Die EU-Kommission genehmigte Österreich mit der Entscheidung 2004/412/EG vom 28. April 2004 den Rinderbestand unter ausschließlicher Verwendung der AMA-Rinderdatenbank zu erheben. Die in der RDB nicht enthaltenen Tierkategorien (Schlacht-/Zucht- und Nutzkälber und -kalbinnen) werden dabei mittels einer an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft entwickelten Faktorenmethode eruiert. Mit Juni 2004 wurden erstmalig ausschließlich die Auswertungen aus der Rinderdatenbank der Prognose zugrunde gelegt.
Im Schweinebereich wurde mit Zustimmung von EUROSTAT der dreimalige Erhebungsrhythmus auf zwei Zählungen pro Jahr (1. Juni, 1. Dezember) umgestellt. Die Prognosen fußen seither auf den Altersfortschreibungen aus den zwei jährlichen Schweinebestandserhebungen zu den Stichtagen 1. Juni und 1. Dezember, wobei mit Beginn 2012 die Respondentenbasierte Stichprobenerhebung des Schweinebestandes für den Stichtag 1. Juni durch eine Bestandesberechnung ersetzt wurde, die mit einem Regressionsmodell basierend auf den Daten der VIS-Aprilerhebung erfolgt. Die zur Anwendung gelangenden Regressionskoeffizienten und Parameter werden auch unter Bedachtnahme dieser Abänderung kontinuierlich justiert.
Arbeiten 2023
Basierend auf den Viehbestandserhebungen im Dezember 2022 und Juni 2023 werden jeweils Produktionsprognosen für die Rinder- und Schweineproduktion (Bruttoeigenerzeugung, ausgedrückt in Stückzahl) ausgearbeitet. Dabei erfolgen laufend Überprüfungen der Treffgenauigkeit der Prognosemodelle und eine darauf basierende Anpassung der Modellparameter.