Die Erfassung des Rinderbestandes basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1165/2008 betreffend Viehbestands- und Fleischstatistiken. Diese wurde national per Verordnung BGBl. II Nr. 163/2012 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft umgesetzt. Die Ergebnisse zum Rinderbestand entstammen der Verschneidung einer Auswertung der Zentralen Rinderdatenbank der Agrarmarkt Austria mit Daten der Rinderzucht Austria, wobei die detaillierte Aufbereitung von Statistik Austria vorgenommen wurde.
Im Schweinebereich wurde mit Zustimmung von EUROSTAT der dreimalige Erhebungsrhythmus auf zwei Zählungen pro Jahr (1. Juni, 1. Dezember) umgestellt. Die Prognosen fußen seither auf den Altersfortschreibungen aus den zwei jährlichen Schweinebestandserhebungen zu den Stichtagen 1. Juni und 1. Dezember, wobei mit Beginn 2012 die Respondentenbasierte Stichprobenerhebung des Schweinebestandes für den Stichtag 1. Juni durch eine Bestandesberechnung ersetzt wurde, die mit einem Regressionsmodell basierend auf den Daten der VIS-Aprilerhebung erfolgt. Die zur Anwendung gelangenden Regressionskoeffizienten und Parameter werden auch unter Bedachtnahme dieser Abänderung kontinuierlich justiert.
Arbeiten 2024
Basierend auf den Viehbestandserhebungen im Dezember 2023 und Juni 2024 werden jeweils Produktionsprognosen für die Rinder- und Schweineproduktion (Bruttoeigenerzeugung, ausgedrückt in Stückzahl) ausgearbeitet. Dabei erfolgen laufend Überprüfungen der Treffgenauigkeit der Prognose-modelle und eine darauf basierende Anpassung der Modellparameter.