Reinhard Kreisl
In der Beurteilung des Wald-Wild-Problems in Österreich wurde im Seminar allgemein anerkannt, daß die Wildstände in vielen Gebieten zu hoch sind - in den Kerngebieten katastrophal hoch und somit dort zu empfindlichen und wirtschaftlich untragbaren Wildschäden geführt haben, die oft eine große Gefahr für die Waldbestände bedeuten. Die größten Schäden wurden durch das Rotwild verursacht, das aus dem Gebirge in weite Zonen des flachen Landes vorgedrungen ist, wo es keine Existenzberechtigung hat.
Für die Zunahme der wirtschaftlich untragbaren Wilddichte sind viele Gründe angeführt worden:
- Falsche Abschußplanung (nur auf Grund der Angaben der Jagdausübungsberechtigten) ohne entsprechende Kontrolle der Behörde, ob die Annahmen der Jagdausübungsberechtigten auch richtig sind.
- Fehleinschätzung des tatsächlichen Wildstandes und der Zuwachsrate.
- Zu geringer Abschuß beim weiblichen Rehwild und bei der Jugendklasse infolge falsch verstandenen Hegebegriffs der Jäger.
- Jagdfreundliche Einstellung der Großgrundbesitzer und der Österreichischen Bundesforste, dadurch Überbewertung der Jagd ohne strenge wirtschaftliche Beurteilung der Auswirkung zu hoher Wildstände auf die Forstwirtschaft.
- Starke Vermehrung der Jäger, dadurch große Konkurrenz bei den Pachtungen insbesondere durch vermögende Ausländer.
- Hinauflizitieren des Jagdpachtschillings.
- Verständliches Verlangen der Pächter nach einem hohen Wildstand bei hohen Pachtpreisen.
- Zu intensive Fütterung des Wildes, wodurch die natürliche Auslese abgeschwächt wurde.
- Fehlen des Raubwildes.
Zur Behebung des großen Übelstandes zu hoher Wildstände, der für die österreichische Forstwirtschaft existenzbedrohend ist, wurden folgende Maßnahmen allgemein empfohlen:
- Aufklärungskampagne für die Jägerschaft über das Wald-Wild-Problem und seine Lösungsnotwendigkeit.
- Generelle Empfehlung eines Reduktionsabschusses (in den Kerngebieten wird der Reduktionsabschuß mehrere Jahre hindurch durchzuführen sein, damit die wirtschaftlich tragbare Wilddichte erreicht wird).
- Bildung von Hegegemeinschaften für größere Räume und gemeinsame Abschußplanung.
- Stärkere Einflußnahme der Forstbehörde und der Interessenvertretung der Grundeigentümer auf die Abschußplanung.
- Strengere Kontrolle durch die Behörde bezüglich der Erfüllung des Abschußplanes in Koordination zwischen Forstwirtschaft und Jagd.
- Bestätigung des Wildabschusses durch den örtlichen Jagdaufseher mit strenger Ahndung durch die Behörde bei Falschmeldung.
- Keine Anrechnung des Fallwildes auf den Abschuß.
- Novellierung der Landesjagdgesetze. (Behördliche Strafe, Auflösung des Jagdpachtvertrages und Entzug der Jagdkarte, falls die Zielwilddichte wegen Nichterfüllung des Abschusses nicht erreicht wird; Verlängerung der Schußzeit für weibliches Wild; keine ziffernmäßige Beschränkung des Abschusses von Rotwild in rotwildfreien Zonen.)
- Einführung geeigneter Bejagungsformen.
- Zwangsabschuß nur als äußerstes Mittel bei mangelnder Einsicht und wiederholter Nichterfüllung des Abschußplanes.
- Rotwildfütterung nur in den Kerngebieten.
- Waldbauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Biotops für das Wild (Mischwaldbegründung).
- Einrichtung von ausreichenden Äsungsflächen (z.B. auf landwirtschaftlichen Grenzertragsböden