AWI

SR062: Neuabgrenzung landwirtschaftlicher Produktionsgebiete

Teil II - Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg

Ziel:

Das ursprüngliche Ziel der Abgrenzung agrarwirtschaftlicher Regionen von Steden und Schmittner (Hauptproduktionsgebiete, 1951) bzw. von Schwackhöfer (Kleinproduktionsgebiete, 1966) war, die Aussagekraft der Agrarstatistik zu verbessern. Da neben dem Verhältnis der Bodennutzungsformen, der Kultur- und Erwerbsarten vor allem relativ stabile naturräumliche Kriterien die Abgrenzungsgrundlage bildeten, sind grundlegende Veränderungen der Gebietseinheiten nicht möglich. AUS folgenden Gründen schien eine Überarbeitung der Gebietseinheiten notwendig:

  • regionale, sektorale Spezialisierungen in der Landwirtschaft;
  • neue Möglichkeiten der regionalen Analyse durch das neue Klassifizierungssystem und durch die Feststellung der Betriebsgröße nach dem Gesamtstandarddeckungsbeitrag;
  • Änderungen der Gemeindegrenzen und Vereinfachung der Gebietsgrenzen.

Methode:

Ausgangspunkt der Bearbeitung war eine Sonderauswertung der LBZ 1980 (Betriebsformen nach dem neuen Klassifizierungssystem, Betriebsgrößen nach dem Gesamtstandarddeckungsbeitrag, getrennt nach Haupt- und Nebenerwerb), auf deren Basis eine Gemeindetypisierung durchgeführt wurde.

Nach einer Überlagerung der Gemeindetypisierung mit den bisher geltenden Kleinproduktionsgebietsgrenzen können verschiedene Aspekte zutage treten:

  • Kernräume von Regionen;
  • Übergangslagen zwischen zwei Kleinproduktionsgebieten;
  • Sonderstellungen einzelner Gemeinden;
  • Großräumige Unterschiede innerhalb eines Kleinproduktionsgebietes;
  • Ähnlichkeiten zwischen zwei Kleinproduktionsgebieten.

Nach dieser Analyse wurden fragliche Fälle (Gemeinden) nach weiteren Kriterien hin untersucht (Raumstrukturinventar, Ökologische Gesamtwertung, Gespräche mit Vertretern aus den Regionen) und eine Zuordnung getroffen. In ganz ähnlicher Weise wurden anschließend die Kleinproduktionsgebiete typisiert und eine Zusammenfassung zu Hauptproduktionsgebieten vorgenommen.

Ergebnisse:

Die Veränderungen der Abgrenzung betreffen in vielen Fällen jene Gemeinden, die bisher in zwei bzw. drei verschiedene Kleinproduktionsgebiete geteilt waren und nunmehr zur besseren Handhabung der Abgrenzung (raschere und erweiterte Auswertungsmöglichkeiten von Datenbanken) nur mehr einem Kleinproduktionsgebiet zugeordnet werden. Als weiteres Ergebnis wurden in einigen Gebieten Teilungen bisheriger Kleinproduktionsgebiete vorgenommen (Nordburgenländisches Flach- und Hügelland, Südburgenländisches Flach- und Hügelland, Mittellagen des Waldviertels, Klagenfurt-Villacher Gebiet, Ried-Grieskirchner Gebiet).

Ein dritter Punkt betrifft Zusammenfassungen von Kleinproduktionsgebieten bzw. von größeren Teilen von Kleinproduktionsgebieten (Hinterer Bregenzer Wald und Klostertal/Walsertäler; Außerfern und Senke von Ehrwald; Westtiroler Zentralalpentäler und Sellrain; Iseltal, Puster- und Lesachtal; westlicher und Östlicher Flachgau; Oberes Drau-, Möll-, Liesertal und Nock-Afritzer Bergland; Feldkirchener Gebiet, Villacher Gebiet und Unteres Gailtal/Karawanken; Klagenfurter, St. Veiter und Völkermarkter Gebiet; Steirische Eisenwurzen und Eisenerz-Aflenzer Gebiet; Liesingtal und Mur-Mürz-Furche; Paltental und Ennstal mit Seitentälern; Oberösterreichische Eisenwurzen und Inneres Salzkammergut; Welser Heide und Eferding-Linz-Ennser Gebiet; Waidhofen-Scheibbser Gebiet, Gutensteiner Gebiet und Niederösterreichische Eisenwurzen; Nordburgenländisches und SüdburgenländischeS Flach- und Hügelland im Oberpullendorfer Becken).

Infolge dieser Bearbeitung entstehen 87 Kleinproduktionsgebiete anstelle der bisherigen 94.

Die Bearbeitung der Hauptproduktionsgebiete ergibt keine wesentliche Veränderung. Die ursprüngliche Variante, das Kärntner Becken aufgrund der Kleinräumigkeit, der überhomogenen Betriebs- und Landschaftsstruktur aufzulösen und teilweise dem Alpenostrand (Westteil) und dem Südöstlichen Flach- und Hügelland (Gunstlagen im östlichen Teil) zuzuordnen, wurde nicht beibehalten, da sich die Kärntner Landesdienststellen dagegen aussprachen.

Eine Veränderung betrifft das Kleinproduktionsgebiet Östliches Waldviertel, das nunmehr dem Nordöstlichen Flach- und Hügelland zugeordnet wird. Ansonsten ergeben sich nur kleinräumige Verschiebungen der Grenzen infolge von Grenzveränderungen der Kleinproduktionsgebiete.

Wie bei jeder regionalen Abgrenzung muß darauf hingewiesen werden, daß Aussagen für Regionen in einzelnen Fällen mehr, in manchen weniger relativiert werden müssen, da hier die Problematik auftritt, naturräumliche Grenzen mit Grenzen der Verwaltungseinheiten nachzuvollziehen, um sinnvolle Anwendungen zu ermöglichen. Weiters ist zu beachten, daß neben der überwiegend morphologisch bedingten Nord-Süd-Gliederung Österreichs, die hauptsächlich die Hauptproduktionsgebietsabgrenzung bestimmt, auch die vor allem klimatisch verursachte West-Ost-Gliederung von Bedeutung ist. Dies kommt in der Typisierung der Kleinproduktionsgebiete zum Ausdruck. In erster Linie Wald- und Mühlviertel, Alpenvorland und Voralpen müßten bei einer kleinräumigeren Abgrenzung in einen West- und Ostteil getrennt werden.

ProjektleiterIn

WAGNER, Klaus

DI Klaus WAGNER

Berggebietsforschung und Regionalentwicklung
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Dietrichgasse 27
1030 Wien
 +43 (1) 71100 - 637415

© 2024 bab.gv.at. Alle Rechte vorbehalten