Ignaz Knöbl
Seit dem Jahr 1927 ist Ausbau der ländlichen Infrastruktur ein wesentlichen Anliegen der Förderungspolitik des Bundes und der Bundesländer. Ein zeitgemäßes - den Verkehrsbedürfnissen der Bewohner des ländlichen Raumes Rechnung tragendes Wegenetz ist Voraussetzung für die Erhaltung der Besiedelungsdichte. Mit der Landwirtschaftsförderungsmaßnahme "Verkehrserschließung ländlicher Gebiete" werden jene untergeordneten Wege erfasst, welche im allgemeinen Sprachgebrauch als "Güterwege" bezeichnet werden. Die österreichische Rechtslage bringt es mit sich, dass es sich dabei sowohl um öffentliche Verkehrsflächen (nach dem Landesstraßengesetz), als auch um Privatwege (vor allem nach dem Güter- und Seilwegegesetz, aber auch nach anderen Privatrechtstiteln) handeln kann. Diese rechlichen Grundlagen werden deshalb im 1. Abschnitt dieses Berichtes eingehend referiert.
Der 2. Abschnitt befasst sich mit der Geschichte der Förderungsmaßnahme seit ihrer Einführung während der Zeit der 1. Republik. Da es sich dabei um eine dem Förderungsumfang nach wesenltiche Maßnahme handelt, deren Stellenwert nur in Relation zur Gesamtförderungdargesetllt werden kann, gibt dieser Teil gleichzeitig einen Überblick über die Entwicklung der Agrarförderung des Bundes insgesamt.
Im 3. Abschnitt werden die rechtlichen und technischen Fragen des Förderungsverfahrens besprochen. Zusätzlich werden am Beispiel Niederösterreich alle Verfahrensschritte und Tätigkeiten, die zwischen Ansuchen um Ausbau und Übernahme des fertigen Weges in die Erhaltungspflicht der Wegbauinteressenten liegen, dargestellt. eine Fallstudie dient der weiteren Illlustration - insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungsrelevanz des Güterwegebaus. Eine detaillierte Darstellung des Förderungserfolges mit bis in das Jahr 1961 zurückreichenden Zeitreihen (frühere Zahlen sind in Bericht ebenfalls enthalten - sie lassen sich aber nicht zu konsistenten Zeitreihen zusammenfassen) komplettiert diese Förderungsmonografie.