Oliver Tamme, Ludwig Bacher, Thomas Dax, Gerhard Hovorka, Josef Krammer, Matthias Wirth
Österreich ist ein Bergland mit einer großen Bedeutung der Berglandwirtschaft. Rund 39% aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (ohne reine Almbetriebe) sind als Bergbauernbetriebe eingestuft. Österreich hat innerhalb der Europäischen Union auch einen der höchsten Anteile an Berggebieten. Die Berglandwirtschaft ist mit großen natürlich bedingten Erschwernissen konfrontiert (Klima, Topographie usw.) - für die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der Kulturlandschaft durch die Bergbauernbetriebe sind daher öffentliche Fördermittel unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund ist die zentrale Bedeutung eines adäquaten Instrumentariums zur Erschwernisfeststellung von Bergbauernbetrieben einzuordnen. Es soll als objektives Maß die Voraussetzung für die „Bergbauernförderung“ in Österreich liefern.
1989 wurde von BM Riegler die Schaffung eines „Neuen Berghöfekatasters“ in Auftrag gegeben (Projekt „Neuer Berghöfekataster“ 1989-1999). Die Erfahrungen bei der Zonierung, wo die Hangneigungsverhältnisse mittels Gefällsmesser von den Erhebungsorganen festgestellt wurden, hatten seinerzeit das BMLF und die Interessensvertretung bewogen, ein – auch für dieses Merkmal - möglichst objektives und einheitliches Verfahren für alle Betriebe einzuführen.
Der neue Berghöfekataster folgt einer Reihe von grundsätzlichen Überlegungen:
- Erfassung der verschiedenen Faktoren der Erschwernis („Erschwernisvielfalt“) in einem aussagekräftigen Gesamtsystem;
- Berücksichtigung objektiver und objektivierbarer Erschwernisfaktoren;
- Heranziehung praxisrelevanter Kriterien;
- Sicherstellung der Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit;
- Verwendung administrierbarer Indikatoren mit Aktualisierungsmöglichkeit;
In seiner praktischen Handhabung soll der neue BHK folgenden Ansprüchen gerecht werden:
- individuelles, betriebsbezogenes Bewertungssystem;
- stufenlose Einteilung in Bewertungseinheiten =Punktesystem (Maximum von 570);
- Erfassung objektiver natürlicher und wirtschaftlicher Erschwernisfaktoren;
- Einbeziehung bewährter Kennzahlen (Bodenschätzung, regionalspezifische Indikatoren);
- Betriebskennzeichnung mit Hilfe von 4 Kennziffern für Innere Verkehrslage, Äußere Verkehrslage und Klima- und Boden. Diese bilden zusammen die Summe der BHK-Punkte ;
In der laufenden Programmplanungs-Periode (2000-2006) des Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes (auf Basis der VO (EG) 1257 (1999)) werden die betriebsbezogenen Ergebnisse des neuen Berghöfekatasters ab dem Jahr 2001 für die Berechnung der Ausgleichszulage herangezogen. Neben der Bemessung der Ausgleichszulage wird der BHK auch zur Förderbemessung der Maßnahme „Steilflächenmahd“ im Rahmen des ÖPUL herangezogen. Die laufende Aktualisierung des BHK ist künftig im Rahmen des jährlichen Mehrfachantrages Flächen sichergestellt (BMLFUW 2002a: 16).
Mit dem neuen BHK wurden im Jahr 2001 77.438 Betriebe erfasst. In die Erhebung wurden alle Bergbauernbetriebe der früheren Erschwerniszone 1 bis 4 einbezogen, die im Rahmen des INVEKOS einen Mehrfachantrag-Flächen abgegeben haben.
Die neue Gruppierung in 4 Erschwernisgruppen (aufsteigend in 90 Punkte-Stufen) ergeben 24.257 Betriebe (31,3%) mit geringer (bis 90 Punkte), 31.412 Betriebe (40,6%) mit mittlerer (91-180 Punkte), 14.031 (18,1%) mit hoher (181-270 Punkte) und 7.738 (10,0%) Betriebe mit extremer Erschwernis (mehr als 271 Punkte).