BAB Project
Auf Grundlage des Bundesämtergesetzes wurde per Verordnung, kundgemacht am 10. Dezember 2024 im BGBl. II Nr. 359/2024, mit Wirkung ab 1.1.2025 die teilrechtsfähige Organisation „BAB Project – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“ geschaffen.
BAB Project ist eine teilrechtsfähige Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit an der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) und kooperiert mit dieser im inhaltlichen Aufgabengebiet der BAB.
Als außeruniversitäre unabhängige Forschungseinrichtung finanziert sich BAB Project überwiegend aus Mitteln der Antrags- und Auftragsforschung. Die Tätigkeiten von BAB Project sind nicht auf Gewinn ausgerichtet. Fördermittel werden vorwiegend zur Finanzierung von Forschungspersonal verwendet.
Die Geschäftsführung von BAB Project liegt bei Martin Schönhart.
Das Institut
BAB Project