Thomas Dax, Ignaz Knöbl, Josef Krammer, Michael Perktold
Welche Auswirkungen eine unmittelbare Umlegung des EG-Direktzahlungssystems, das für Betriebe in Berg- und sonstige benachteiligte Gebiete zur Anwendung kommt, auf die österreichische Landwirtschaft hätte, wird in diesem Forschungsbericht umfassend analysiert. Da die EG für die Gestaltung dieser „Ausgleichszulage“ genannten Direktzahlung nur den Rahmen vorgibt, es jedoch den einzelnen Mitgliedsländern überlässt, Anspruchsberechtigung und Förderungshöhe innerhalb dieses Rahmens festzulegen, wurden den Modellrechnungen der Bundesanstalt jeweils die derzeit in Südtirol und Bayern geltenden Richtlinien für die Gewährung der Ausgleichszulage zugrundegelegt (Abschnitt 1).
Unter Einbeziehung aller Bergbauern und der nach EG-Kriterien abgrenzbaren sonstigen benachteiligten Gebiete wurde eine mögliche Förderungssumme zwischen 930 Mill. öS (unter Zugrundelegung der Südtiroler Richtlinien) und 1,7 Mrd. öS (bei maximaler Ausnützung der bayerischen Richtlinien) errechnet. Für die rund 55.000 derzeitigen Bergbauernzuschussempfänger, die 1989 608 Mill. öS an Bergbauernzuschüssen erhalten werden, würde die Anwendung der Südtiroler Ausgleichszulagen-Richtlinien eine Verringerung der Förderungssumme auf 519 Mill. öS bedeuten.
Unter Zugrundelegung der bayerischen Förderungsbedingungen könnten sie mit rund 700 Mill. öS rechnen (Abschnitt 2).
Neben der Darstellung der möglichen Förderungssummen und der daraus resultierenden Budgetverpflichtungen enthält diese Studie einen detaillierten Vergleich der verschiedenen Direktzahlungsmodelle und die Darstellung der daraus resultierenden Auswirkungen auf der Ebne des Einzelbetriebes. Der Versuch einer EG-konformen Abgrenzung des benachteiligten Gebietes außerhalb des Bergbauerngebietes (3. Abschnitt) zeigt, welche Probleme die Übertragung der diesbezüglichen EG-Kriterien mit sich ziehen würde.