Im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetztes 2022 (Artikel 9: Bundesgesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen) ist eine Fixpreisphase bis 31. Dezember 2025 hinsichtlich Ausgabewert von Emissionszertifikaten vorgesehen. Um die Fähigkeit der Land‐ und Forstwirtschaft, im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, zu erhalten, sind Entlastungsmaßnahmen vorgesehen.
Für die Ermittlung des Ausmaßes der Mehrbelastung ist ein pauschalierter Verbrauch an Gasöl, abhängig von Art und dem Ausmaß der bewirtschafteten Flächen anzunehmen.
Ziel war es, ein möglichst treffsicheres und pauschaliertes System zur Rückerstattung der Mehrkosten aufgrund der CO2‐ Bepreisung zu ermöglichen.
Im Rahmen des beiliegenden Berichts werden die Datengrundlagen, die methodische Herangehensweise und die Ergebnisse zum Gasölverbrauch nach Bewirtschaftungsart vorgestellt.