Evaluierunghttps://bab.gv.at/index.php2024-03-29T07:33:49+01:00Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragenwebmaster@bab.gv.atJoomla! - Open Source Content ManagementBAB 073/24: GAP Datenpool – Datenmodellierung und Datenmanagement2024-01-04T11:00:51+01:002024-01-04T11:00:51+01:00https://bab.gv.at/index.php?option=com_content&view=article&id=2293:bab-073-24-gap-datenpool-datenmodellierung-und-datenmanagement&catid=110&lang=de&Itemid=215Michaela Hager<p>Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von agrarpolitischen Maßnahmen, die die Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Gemeinschaften beeinflussen. Die Evaluierung dieser Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, um ihre Effektivität, Nachhaltigkeit und potenzielle Anpassungen zu verstehen.</p>
<p>Die Evaluierung der GAP 23-27 stellt die beteiligten Evaluator:innen vor neue Herausforderungen. Sowohl gestiegene Erwartungen an die Evaluierung wie auch größere Datenmengen erfordern gezielte Lösungen und Werkzeuge um aktuelle Problemstellungen effizient lösen zu können.</p>
<p>Die datenbezogenen Herausforderungen umfassen die Integration heterogener Datenquellen aus verschiedenen agrarbezogenen Bereichen wie Umweltdaten, sozioökonomischen Indikatoren und mehr. Diese Daten sind häufig in unterschiedlichen Formaten, Strukturen und Qualitäten vorhanden. Als Vorbereitung müssen Methoden der Datenintegration, -bereinigung und -analyse erarbeitet werden, um die Qualität, Konsistenz und Analysefähigkeit dieser Daten sicherstellen zu können.</p>
<p>Im Rahmen des Datenpool Projekts hat sich in der BAB ein breitgefächertes Wissen in diesen Bereichen angesammelt. Dieses Wissen, das sich unter dem interdisziplinären Begriff der Data Science zusammenfassen lässt, soll nun genutzt werden um die Evaluierung der GAP 23-27 gesetzten Maßnahmen bei ihrer Arbeit zu unterstützen.</p>
<h3>Zielsetzung</h3>
<p>Erstellung und Gestaltung der Architektur des GAP 23-27 Datenpools, einschließlich Konzeption und Use-Cases der Auswertungs- und Zugriffssysteme. Ziel ist es, eine effiziente und zugängliche Struktur zu schaffen, die erforderlichen Daten für die Evaluierung der GAP-Maßnahmen bereitstellt und zugleich eine einfache Nutzung und Analyse durch autorisierte Nutzer ermöglicht.</p>
<p>Bereitstellung von technischer Fachexpertise und Unterstützung für die Abteilung II/1 sowie die Verantwortlichen für die GAP-Maßnahmen 23-27 im Bereich der Datenmodellierung und des Datenmanagements. Dies umfasst die Entwicklung und Verwaltung eines effektiven Datenmodells sowie die Implementierung bewährter Methoden für das Datenmanagement, um sicherzustellen, dass der GAP-Datenpool hochwertige und verlässliche Daten enthält.</p>
<p>Bereitstellung von technischer Beratung und Unterstützung für die Verantwortlichen der GAP-Interventionen in Bezug auf die Beschaffung von Daten, die nahtlose Übertragung von Lieferantendaten zu den relevanten Schnittstellen, effiziente Speicherung, Datenverarbeitung und reibungslose Bereitstellung für den GAP-Datenpool.</p>
<p>Erstellung von Methoden für Datensicherheit und -integrität, einschließlich Möglichkeiten zur umfassenden Dokumentation aller eingelagerten Daten im Rahmen der GAP-Maßnahmen 23-27.</p>
<p>Der Fokus liegt darauf, eine solide Datenbasis zu schaffen, die Evaluierung bestmöglich unterstützt und den Evaluierenden relevante, gut dokumentierte Informationen bereitstellt.</p>
<h3>Zeitplan</h3>
<p>Projektbeginn: 01/2024<br /> Projektdauer: GAP-Strategieplan 2023-2027 begleitendes Langzeitprojekt</p><p>Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung von agrarpolitischen Maßnahmen, die die Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Gemeinschaften beeinflussen. Die Evaluierung dieser Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung, um ihre Effektivität, Nachhaltigkeit und potenzielle Anpassungen zu verstehen.</p>
<p>Die Evaluierung der GAP 23-27 stellt die beteiligten Evaluator:innen vor neue Herausforderungen. Sowohl gestiegene Erwartungen an die Evaluierung wie auch größere Datenmengen erfordern gezielte Lösungen und Werkzeuge um aktuelle Problemstellungen effizient lösen zu können.</p>
<p>Die datenbezogenen Herausforderungen umfassen die Integration heterogener Datenquellen aus verschiedenen agrarbezogenen Bereichen wie Umweltdaten, sozioökonomischen Indikatoren und mehr. Diese Daten sind häufig in unterschiedlichen Formaten, Strukturen und Qualitäten vorhanden. Als Vorbereitung müssen Methoden der Datenintegration, -bereinigung und -analyse erarbeitet werden, um die Qualität, Konsistenz und Analysefähigkeit dieser Daten sicherstellen zu können.</p>
<p>Im Rahmen des Datenpool Projekts hat sich in der BAB ein breitgefächertes Wissen in diesen Bereichen angesammelt. Dieses Wissen, das sich unter dem interdisziplinären Begriff der Data Science zusammenfassen lässt, soll nun genutzt werden um die Evaluierung der GAP 23-27 gesetzten Maßnahmen bei ihrer Arbeit zu unterstützen.</p>
<h3>Zielsetzung</h3>
<p>Erstellung und Gestaltung der Architektur des GAP 23-27 Datenpools, einschließlich Konzeption und Use-Cases der Auswertungs- und Zugriffssysteme. Ziel ist es, eine effiziente und zugängliche Struktur zu schaffen, die erforderlichen Daten für die Evaluierung der GAP-Maßnahmen bereitstellt und zugleich eine einfache Nutzung und Analyse durch autorisierte Nutzer ermöglicht.</p>
<p>Bereitstellung von technischer Fachexpertise und Unterstützung für die Abteilung II/1 sowie die Verantwortlichen für die GAP-Maßnahmen 23-27 im Bereich der Datenmodellierung und des Datenmanagements. Dies umfasst die Entwicklung und Verwaltung eines effektiven Datenmodells sowie die Implementierung bewährter Methoden für das Datenmanagement, um sicherzustellen, dass der GAP-Datenpool hochwertige und verlässliche Daten enthält.</p>
<p>Bereitstellung von technischer Beratung und Unterstützung für die Verantwortlichen der GAP-Interventionen in Bezug auf die Beschaffung von Daten, die nahtlose Übertragung von Lieferantendaten zu den relevanten Schnittstellen, effiziente Speicherung, Datenverarbeitung und reibungslose Bereitstellung für den GAP-Datenpool.</p>
<p>Erstellung von Methoden für Datensicherheit und -integrität, einschließlich Möglichkeiten zur umfassenden Dokumentation aller eingelagerten Daten im Rahmen der GAP-Maßnahmen 23-27.</p>
<p>Der Fokus liegt darauf, eine solide Datenbasis zu schaffen, die Evaluierung bestmöglich unterstützt und den Evaluierenden relevante, gut dokumentierte Informationen bereitstellt.</p>
<h3>Zeitplan</h3>
<p>Projektbeginn: 01/2024<br /> Projektdauer: GAP-Strategieplan 2023-2027 begleitendes Langzeitprojekt</p>BAB 072/24: Vorbereitung, Datenmanagement und Evaluierung ausgewählter Evaluierungsthemen 2024-01-04T10:46:43+01:002024-01-04T10:46:43+01:00https://bab.gv.at/index.php?option=com_content&view=article&id=2291:bab-072-24-vorbereitung-datenmanagement-und-evaluierung-ausgewaehlter-evaluierungsthemen&catid=110&lang=de&Itemid=215Michaela Hager<h2>des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027 sowie des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2014-2020</h2>
<h3>Ausgangssituation</h3>
<p>Wie in den vorhergehenden Förderperioden kommt den Evaluierungsmaßnahmen im Umsetzungszeitraum des GAP Strategieplans (GSP) 2023-27 eine wichtige Bedeutung zu. Den rechtlichen Rahmen des Monitorings und Evaluierungssystems geben dafür im Wesentlichen die GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115 sowie deren Durchführungsverordnungen DVO 2021/2289 (Inhalte zum GSP) und DVO 2021/2290 (Berechnung der gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren) vor. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben stehen die Zielerreichung, die Gesamtwirkungen des GSP sowie dessen Effizienz, Zweckdienlichkeit, Kohärenz, Relevanz und der auf Unionsebene erzielte Zusatznutzen des GAP-SP im Fokus der Evaluierung.</p>
<p>Die Evaluierung des österreichischen GAP-Strategieplans erfordert, dass jedes Allgemeine Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und jedes Spezifische Ziel (SZ), einschließlich des Querschnittsziels (QZ10) sowie jedes Spezifische Thema, mindestens einmal im Umsetzungszeitraum bewertet wird, wobei die Wirkung der Interventionen auf die einzelnen spezifischen Ziele eingeschätzt werden muss.</p>
<p>Zur Ermittlung von zentralen inhaltlichen Fragestellungen (Evaluierungsthemen) wurden die 45 nationalen Bedarfe des österreichischen GSP 23-27 entlang der neun Spezifischen Ziele und dem Querschnittsziel QZ10 mit den 17 Evaluierungselementen und 5 Evaluierungskriterien kombiniert. Die ermittelten 36 Evaluierungsthemen wurden detailliert ausgearbeitet. Für jedes Evaluierungsthema wurde eine Evaluierungsfrage definiert, die über Erfolgsfaktoren (Bewertungskriterien) inhaltlich weiter spezifiziert werden. Damit verknüpft sind alle relevanten Interventionen und zuzuordnenden Indikatoren (Output-, Ergebnis-, Wirkungs-Indikatoren) sowie nationale Indikatoren. Diese Indikatoren sind die Basis für die gesamte Evaluierung des österreichischen GSP 23-27 (Evaluierung im Umsetzungszeitraum und Ex-post Evaluierung). Zeitlich wird sich die Evaluierung des GSP 2023-2027 mit der Ex-post Evaluierung des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2014-2020 (LE 14-20) sowie mit der Neuprogrammierung des GSP 2028-2035 überschneiden.</p>
<h3>Zielsetzung</h3>
<p>Ziel des Langzeitprojektes ist die Begleitung der Evaluierungen der sich zeitlich überschneidenden Programme durch die Unterstützung der Abteilung II/1 und der Interventionsverantwortlichen bei der Vorbereitung der Evaluierung und der Identifikation von Evaluierungsstudien sowie der Evaluierung ausgewählter Evaluierungsbereiche.</p>
<p>Basierend auf dem Evaluierungskonzept für den österreichischen GSP 2023-2027 müssen Evaluierungsfragen auf der Grundlage von verfügbaren Daten und mit geeigneten Methoden beantwortet werden können. Daher ist es das Ziel, als ersten Arbeitsschritt die Erhebung der erforderlichen Evaluierungsdaten zu ausgewählten Evaluierungsthemen zu spezifizieren, die Datenqualität und Verfügbarkeit zu überprüfen, Datenlücken zu identifiziert, sowie Erfahrungen aus vorangegangenen Evaluierungen zu berücksichtigen. Darauf aufbauend erfolgen weitere Arbeitspakete, wie im Evaluierungsplan für den GSP 2023-2027 beschrieben, bei denen die Evaluator:innen der BAB bei ausgewählten Evaluierungsthemen mitarbeiten werden.</p>
<h3>Geplante Arbeiten 2024</h3>
<p><u>Evaluierungsthema ET-Q2 Qualifikation und Kompetenzaufbau, AKIS </u></p>
<p>Im Evaluierungsplan für den GSP 2023–2027 wurde das Evaluierungsthema „ET-Q2 Qualifikation und Kompetenzaufbau, AKIS“ festgelegt, das als integriertes Thema das Querschnittsziel QZ10, AKIS (Agricultural Knowledge and Innovation Systems) und die digitale Strategie betrifft.</p>
<p>Die Evaluierungsfrage dazu lautet: In welchem Umfang hat der GSP auf Basis eines strategischen Ansatzes (Kap 8 GSP) dazu beigetragen, das nationale AKIS zu verbessern und die Vermittlung und Anwendung von Wissen, Innovationen und digitalen Lösungen im Agrarsektor und für Akteurinnen und Akteure in Ländlichen Regionen unterstützt und wie sind diese Wirkungen im Hinblick auf Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz/Zweckdienlichkeit, Kohärenz und EU-Mehrwert zu beurteilen?</p>
<p>Zur Beantwortung dieser Frage wird ein robuster Datensatz zu den direkt zugeordneten Interventionen (77-03, 77-06, 78-01, 78-02, 78-03) sowie zu anderen relevanten Interventionen (GAP-Netzwerk, LEADER etc.) benötigt.</p>
<p>Die Erfahrungen vorangegangener Evaluierungen zeigten, dass vor allem bei den Bildungsmaßnahmen nicht ausreichende Datensätze für die Evaluierung zur Verfügung standen. Um die Datensituation für die Evaluierung zu verbessern, sollen der Datenbedarf und Datenlücken frühzeitig abgeklärt und entsprechende Vorkehrungen für die Datenverfügbarkeit getroffen werden.</p>
<p>Vor allem Bildung und Beratung sind aufgrund ihres Beitrages zu den vielfältigen Zielen, die teilweise in Wechselwirkung zueinanderstehen, ein sehr komplexes Evaluierungsvorhaben. Im Vorfeld sollten evaluierungsrelevante Daten identifiziert und Datenlücken geschlossen werden, damit im Rahmen der Ex-Post Evaluierung die geförderten AKIS Aktivitäten abgebildet und evaluiert werden können sowie bei der Evaluierung des GSP 2023-2027 darauf aufbauend die Verbesserung, Weiterentwicklung, der Kompetenzaufbau des AKIS sowie die Erreichung der Wirkungsziele dargestellt werden können.</p>
<p>Als erster Arbeitsschritt sind Datenrecherche und Sichtung relevanter Literatur zu AKIS sowie die Identifikation von Datenlücken basierend auf Erfahrungen der Mid-term Evaluierung des LE 14-20 vorgesehen. Weitere Arbeitsschritte sind Recherchearbeiten bei geförderten Bildungseinrichtungen bezüglich Verfügbarkeit von Daten über Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Interventionen.</p>
<p>In einem weiteren Schritt sollen diese Daten der LE-Periode 2014-2020 mit INVEKOS-Daten über die Betriebsnummer verknüpft werden, dies soll als Vorbereitung für die Ex-post Evaluierung der LE 14-20 dienen. Je nach Verfügbarkeit der Daten soll versucht werden, Auswertungen zu ausgewählten Fragestellungen wie bspw. den Beitrag der Wissenstransfermaßnahmen zur Verbesserung des Wissens der Landwirtinnen und Landwirte bezüglich Klimaschutz, Klimawandelanpassung oder die Bewusstseinsbildung im Bereich von Biodiversität, Boden- und Wasserschutz sowie unternehmerischer Kompetenzen.</p>
<p><u>Inhaltliche/wissenschaftliche Beratung bei der Weiterentwicklung der vorhandenen 35 Formblätter/Evaluierungsthemen</u></p>
<p>Für die Evaluierung des GSP 23-27 wurden insgesamt 35 Evaluierungsthemen mit Evaluierungsfragen und spezifizierenden Erfolgsfaktoren ausgearbeitet. Die einzelnen Formblätter/Evaluierungsthemen werden im BML (Abt. II/1) noch einmal mit den einzelnen Interventionsverantwortlichen durchbesprochen, um die Datenlage sichtbar zu machen, Datenlücken zu erkennen und benötigte Evaluierungsstudien zu benennen. Die Evaluator:innen in der BAB werden in diese Gespräche miteingebunden werden, um die Datenqualität und -verfügbarkeit der vorhandenen Datenquellen zu überprüfen sowie Datenlücken zu identifizieren (z.B. auf Ebene der Fördergegenstände, Arbeitspakete, etc.). Die Expertinnen und Experten der BAB sollen die Weiterentwicklung der einzelnen Evaluierungsthemen bis hin zu ausschreibungsfähigen Unterlagen inhaltlich und wissenschaftlich begleiten. Nach Abschluss der Feinarbeiten an den einzelnen Evaluierungsthemen wird mit den Evaluator:innen der BAB geklärt werden, welche Evaluierungsthemen zukünftig in der BAB selbst übernommen werden können.</p>
<h3>Zeitplan</h3>
<p>Projektbeginn:01/2024<br /> Projektdauer: GAP-Strategieplan 2023-2027 begleitendes Langzeitprojekt</p><h2>des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027 sowie des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2014-2020</h2>
<h3>Ausgangssituation</h3>
<p>Wie in den vorhergehenden Förderperioden kommt den Evaluierungsmaßnahmen im Umsetzungszeitraum des GAP Strategieplans (GSP) 2023-27 eine wichtige Bedeutung zu. Den rechtlichen Rahmen des Monitorings und Evaluierungssystems geben dafür im Wesentlichen die GAP-Strategieplanverordnung (EU) 2021/2115 sowie deren Durchführungsverordnungen DVO 2021/2289 (Inhalte zum GSP) und DVO 2021/2290 (Berechnung der gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren) vor. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben stehen die Zielerreichung, die Gesamtwirkungen des GSP sowie dessen Effizienz, Zweckdienlichkeit, Kohärenz, Relevanz und der auf Unionsebene erzielte Zusatznutzen des GAP-SP im Fokus der Evaluierung.</p>
<p>Die Evaluierung des österreichischen GAP-Strategieplans erfordert, dass jedes Allgemeine Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und jedes Spezifische Ziel (SZ), einschließlich des Querschnittsziels (QZ10) sowie jedes Spezifische Thema, mindestens einmal im Umsetzungszeitraum bewertet wird, wobei die Wirkung der Interventionen auf die einzelnen spezifischen Ziele eingeschätzt werden muss.</p>
<p>Zur Ermittlung von zentralen inhaltlichen Fragestellungen (Evaluierungsthemen) wurden die 45 nationalen Bedarfe des österreichischen GSP 23-27 entlang der neun Spezifischen Ziele und dem Querschnittsziel QZ10 mit den 17 Evaluierungselementen und 5 Evaluierungskriterien kombiniert. Die ermittelten 36 Evaluierungsthemen wurden detailliert ausgearbeitet. Für jedes Evaluierungsthema wurde eine Evaluierungsfrage definiert, die über Erfolgsfaktoren (Bewertungskriterien) inhaltlich weiter spezifiziert werden. Damit verknüpft sind alle relevanten Interventionen und zuzuordnenden Indikatoren (Output-, Ergebnis-, Wirkungs-Indikatoren) sowie nationale Indikatoren. Diese Indikatoren sind die Basis für die gesamte Evaluierung des österreichischen GSP 23-27 (Evaluierung im Umsetzungszeitraum und Ex-post Evaluierung). Zeitlich wird sich die Evaluierung des GSP 2023-2027 mit der Ex-post Evaluierung des Ländlichen Entwicklungsprogramms 2014-2020 (LE 14-20) sowie mit der Neuprogrammierung des GSP 2028-2035 überschneiden.</p>
<h3>Zielsetzung</h3>
<p>Ziel des Langzeitprojektes ist die Begleitung der Evaluierungen der sich zeitlich überschneidenden Programme durch die Unterstützung der Abteilung II/1 und der Interventionsverantwortlichen bei der Vorbereitung der Evaluierung und der Identifikation von Evaluierungsstudien sowie der Evaluierung ausgewählter Evaluierungsbereiche.</p>
<p>Basierend auf dem Evaluierungskonzept für den österreichischen GSP 2023-2027 müssen Evaluierungsfragen auf der Grundlage von verfügbaren Daten und mit geeigneten Methoden beantwortet werden können. Daher ist es das Ziel, als ersten Arbeitsschritt die Erhebung der erforderlichen Evaluierungsdaten zu ausgewählten Evaluierungsthemen zu spezifizieren, die Datenqualität und Verfügbarkeit zu überprüfen, Datenlücken zu identifiziert, sowie Erfahrungen aus vorangegangenen Evaluierungen zu berücksichtigen. Darauf aufbauend erfolgen weitere Arbeitspakete, wie im Evaluierungsplan für den GSP 2023-2027 beschrieben, bei denen die Evaluator:innen der BAB bei ausgewählten Evaluierungsthemen mitarbeiten werden.</p>
<h3>Geplante Arbeiten 2024</h3>
<p><u>Evaluierungsthema ET-Q2 Qualifikation und Kompetenzaufbau, AKIS </u></p>
<p>Im Evaluierungsplan für den GSP 2023–2027 wurde das Evaluierungsthema „ET-Q2 Qualifikation und Kompetenzaufbau, AKIS“ festgelegt, das als integriertes Thema das Querschnittsziel QZ10, AKIS (Agricultural Knowledge and Innovation Systems) und die digitale Strategie betrifft.</p>
<p>Die Evaluierungsfrage dazu lautet: In welchem Umfang hat der GSP auf Basis eines strategischen Ansatzes (Kap 8 GSP) dazu beigetragen, das nationale AKIS zu verbessern und die Vermittlung und Anwendung von Wissen, Innovationen und digitalen Lösungen im Agrarsektor und für Akteurinnen und Akteure in Ländlichen Regionen unterstützt und wie sind diese Wirkungen im Hinblick auf Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz/Zweckdienlichkeit, Kohärenz und EU-Mehrwert zu beurteilen?</p>
<p>Zur Beantwortung dieser Frage wird ein robuster Datensatz zu den direkt zugeordneten Interventionen (77-03, 77-06, 78-01, 78-02, 78-03) sowie zu anderen relevanten Interventionen (GAP-Netzwerk, LEADER etc.) benötigt.</p>
<p>Die Erfahrungen vorangegangener Evaluierungen zeigten, dass vor allem bei den Bildungsmaßnahmen nicht ausreichende Datensätze für die Evaluierung zur Verfügung standen. Um die Datensituation für die Evaluierung zu verbessern, sollen der Datenbedarf und Datenlücken frühzeitig abgeklärt und entsprechende Vorkehrungen für die Datenverfügbarkeit getroffen werden.</p>
<p>Vor allem Bildung und Beratung sind aufgrund ihres Beitrages zu den vielfältigen Zielen, die teilweise in Wechselwirkung zueinanderstehen, ein sehr komplexes Evaluierungsvorhaben. Im Vorfeld sollten evaluierungsrelevante Daten identifiziert und Datenlücken geschlossen werden, damit im Rahmen der Ex-Post Evaluierung die geförderten AKIS Aktivitäten abgebildet und evaluiert werden können sowie bei der Evaluierung des GSP 2023-2027 darauf aufbauend die Verbesserung, Weiterentwicklung, der Kompetenzaufbau des AKIS sowie die Erreichung der Wirkungsziele dargestellt werden können.</p>
<p>Als erster Arbeitsschritt sind Datenrecherche und Sichtung relevanter Literatur zu AKIS sowie die Identifikation von Datenlücken basierend auf Erfahrungen der Mid-term Evaluierung des LE 14-20 vorgesehen. Weitere Arbeitsschritte sind Recherchearbeiten bei geförderten Bildungseinrichtungen bezüglich Verfügbarkeit von Daten über Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Interventionen.</p>
<p>In einem weiteren Schritt sollen diese Daten der LE-Periode 2014-2020 mit INVEKOS-Daten über die Betriebsnummer verknüpft werden, dies soll als Vorbereitung für die Ex-post Evaluierung der LE 14-20 dienen. Je nach Verfügbarkeit der Daten soll versucht werden, Auswertungen zu ausgewählten Fragestellungen wie bspw. den Beitrag der Wissenstransfermaßnahmen zur Verbesserung des Wissens der Landwirtinnen und Landwirte bezüglich Klimaschutz, Klimawandelanpassung oder die Bewusstseinsbildung im Bereich von Biodiversität, Boden- und Wasserschutz sowie unternehmerischer Kompetenzen.</p>
<p><u>Inhaltliche/wissenschaftliche Beratung bei der Weiterentwicklung der vorhandenen 35 Formblätter/Evaluierungsthemen</u></p>
<p>Für die Evaluierung des GSP 23-27 wurden insgesamt 35 Evaluierungsthemen mit Evaluierungsfragen und spezifizierenden Erfolgsfaktoren ausgearbeitet. Die einzelnen Formblätter/Evaluierungsthemen werden im BML (Abt. II/1) noch einmal mit den einzelnen Interventionsverantwortlichen durchbesprochen, um die Datenlage sichtbar zu machen, Datenlücken zu erkennen und benötigte Evaluierungsstudien zu benennen. Die Evaluator:innen in der BAB werden in diese Gespräche miteingebunden werden, um die Datenqualität und -verfügbarkeit der vorhandenen Datenquellen zu überprüfen sowie Datenlücken zu identifizieren (z.B. auf Ebene der Fördergegenstände, Arbeitspakete, etc.). Die Expertinnen und Experten der BAB sollen die Weiterentwicklung der einzelnen Evaluierungsthemen bis hin zu ausschreibungsfähigen Unterlagen inhaltlich und wissenschaftlich begleiten. Nach Abschluss der Feinarbeiten an den einzelnen Evaluierungsthemen wird mit den Evaluator:innen der BAB geklärt werden, welche Evaluierungsthemen zukünftig in der BAB selbst übernommen werden können.</p>
<h3>Zeitplan</h3>
<p>Projektbeginn:01/2024<br /> Projektdauer: GAP-Strategieplan 2023-2027 begleitendes Langzeitprojekt</p>Tagung der DeGEval an der BAB2022-07-05T08:20:29+02:002022-07-05T08:20:29+02:00https://bab.gv.at/index.php?option=com_content&view=article&id=2188:tagung-der-degeval-an-der-bab&catid=140&lang=de&Itemid=215Michaela Hager<p>Die Deutsche Gesellschaft für Evaluationen (<a href="http://www.degeval.org">www.degeval.org</a>) hielt die Tagung des Arbeitskreises Strukturpolitik am 30.6./1.7.2022 an der BAB ab. Verwaltungs- und Evaluierungsexpert:innen diskutierten den Umgang mit Mitnahmeeffekten bei Evaluierungen, Schwierigkeiten bei der Messung von Effizienz, Methoden der Ex-ante Evaluierung, LEADER Evaluierungsansätze, Transformationsprozesse sowie Neuigkeiten zu den strukturpolitischen Programmen aus der DG Regio und der DG Agri. Nähere informationen und die Präsentationen stehen hier zur Verfügung: <a href="https://www.degeval.org/arbeitskreise/strukturpolitik/aktuelles/">DeGEval: Arbeitskreise Strukturpolitik Strukturpolitik Aktuelles</a> </p><p>Die Deutsche Gesellschaft für Evaluationen (<a href="http://www.degeval.org">www.degeval.org</a>) hielt die Tagung des Arbeitskreises Strukturpolitik am 30.6./1.7.2022 an der BAB ab. Verwaltungs- und Evaluierungsexpert:innen diskutierten den Umgang mit Mitnahmeeffekten bei Evaluierungen, Schwierigkeiten bei der Messung von Effizienz, Methoden der Ex-ante Evaluierung, LEADER Evaluierungsansätze, Transformationsprozesse sowie Neuigkeiten zu den strukturpolitischen Programmen aus der DG Regio und der DG Agri. Nähere informationen und die Präsentationen stehen hier zur Verfügung: <a href="https://www.degeval.org/arbeitskreise/strukturpolitik/aktuelles/">DeGEval: Arbeitskreise Strukturpolitik Strukturpolitik Aktuelles</a> </p>AB005: Bewertungsergebnisse der einzelbetrieblichen Investitionsförderung2021-03-15T10:56:58+01:002021-03-15T10:56:58+01:00https://bab.gv.at/index.php%3Foption%3Dcom_content%26amp%3Bview%3Darticle%26amp%3Bid%3D1896%3Aab005-bewertungsergebnisse-der-einzelbetrieblichen-investitionsf%C3%B6rderung%26amp%3Bcatid%3D136%26amp%3Blang%3Dde%26amp%3BItemid%3D215Michaela Hager<h2>Evaluierung der Maßnahmen (Art. 7 u. 11) und Niederlassungsbeihilfe (Art. 10) der VO(EG) 950/97 in Österreich 1995-1999</h2>
<p><em>Hubert Janetschek</em></p>
<p>Der Evaluierungsbericht orientiert sich an der Arbeitsunterlage VI/7676/98/REV 2 Version</p>
<p>1.2.1999 der Europäischen Kommission. Darin wird auf die bestehenden Bewertungsverpflichtungen aufmerksam gemacht und ein Arbeitsprogramm zur Bewertung und Begleitung der Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 950/97 unterbreitet. Die Arbeitsunterlage enthielt eine Liste von Bewertungsfragen, die unter Verwendung der festgelegten Kriterien und Indikatoren beantwortet werden sollten. Der vorliegende Bericht folgt diesem Schema und beantwortet die Fragen in Bezug auf die einzelbetriebliche Investitionsförderung für Junglandwirte von 1995-1999; sie war in erster Linie auf Gebäudeinvestitionen ausgerichtet. In 62 % aller Fälle mit Stallbaumaßnahmen wurde in der Programmperiode ein tierfreundliches Haltungssystem gewählt. Der Großteil der Stallbauten betrifft die Rinderhaltung. Der Anreiz, das tierfreundliche Haltungssystem stärker zu fördern, hat sich bewährt. Eine Erhöhung der Förderintensität erscheint aber nicht notwendig, da sich der Anteil dieser Stallbauform kaum noch erhöhen lässt. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist ein wichtiges Element in der Agrarpolitik. In vielen Betrieben bewirkt sie über die Verbesserung der Liquidität und Rentabilität sowie über die Minderung des Risikos Rationalisierungs- und Entwicklungsschritte, die ansonsten nicht vollzogen werden können. Es hat sich gezeigt, dass die Förderung, soweit es gelingt, sich auf entwicklungsfähige Betriebe zu konzentrieren und nicht entwicklungsfähige auszuklammern, die einzelbetriebliche Förderung auch sektoral gesehen positive strukturelle Wirkungen hat. Es sollte eine solche Förderung zumindest auf mittlerer Sicht erhalten bleiben.</p><h2>Evaluierung der Maßnahmen (Art. 7 u. 11) und Niederlassungsbeihilfe (Art. 10) der VO(EG) 950/97 in Österreich 1995-1999</h2>
<p><em>Hubert Janetschek</em></p>
<p>Der Evaluierungsbericht orientiert sich an der Arbeitsunterlage VI/7676/98/REV 2 Version</p>
<p>1.2.1999 der Europäischen Kommission. Darin wird auf die bestehenden Bewertungsverpflichtungen aufmerksam gemacht und ein Arbeitsprogramm zur Bewertung und Begleitung der Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 950/97 unterbreitet. Die Arbeitsunterlage enthielt eine Liste von Bewertungsfragen, die unter Verwendung der festgelegten Kriterien und Indikatoren beantwortet werden sollten. Der vorliegende Bericht folgt diesem Schema und beantwortet die Fragen in Bezug auf die einzelbetriebliche Investitionsförderung für Junglandwirte von 1995-1999; sie war in erster Linie auf Gebäudeinvestitionen ausgerichtet. In 62 % aller Fälle mit Stallbaumaßnahmen wurde in der Programmperiode ein tierfreundliches Haltungssystem gewählt. Der Großteil der Stallbauten betrifft die Rinderhaltung. Der Anreiz, das tierfreundliche Haltungssystem stärker zu fördern, hat sich bewährt. Eine Erhöhung der Förderintensität erscheint aber nicht notwendig, da sich der Anteil dieser Stallbauform kaum noch erhöhen lässt. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist ein wichtiges Element in der Agrarpolitik. In vielen Betrieben bewirkt sie über die Verbesserung der Liquidität und Rentabilität sowie über die Minderung des Risikos Rationalisierungs- und Entwicklungsschritte, die ansonsten nicht vollzogen werden können. Es hat sich gezeigt, dass die Förderung, soweit es gelingt, sich auf entwicklungsfähige Betriebe zu konzentrieren und nicht entwicklungsfähige auszuklammern, die einzelbetriebliche Förderung auch sektoral gesehen positive strukturelle Wirkungen hat. Es sollte eine solche Förderung zumindest auf mittlerer Sicht erhalten bleiben.</p>AB018: Evaluierung Berufsbildung2021-03-12T10:36:29+01:002021-03-12T10:36:29+01:00https://bab.gv.at/index.php%3Foption%3Dcom_content%26amp%3Bview%3Darticle%26amp%3Bid%3D1883%3Aab018-evaluierung-berufsbildung-halbzeitevaluierung-der-ma%C3%9Fnahme-berufsbildung-des-l%C3%A4ndlichen-entwicklungsprogramms%26amp%3Bcatid%3D136%26amp%3Blang%3Dde%26amp%3BItemid%3D215Michaela Hager<h2>Halbzeitevaluierung der Maßnahme Berufsbildung des ländlichen Entwicklungsprogramms</h2>
<p>Die VO (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums sieht die Evaluierung der Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes vor. In der vorliegenden Halbzeitevaluierung wird die Maßnahme Berufsbildung nach deren Akzeptanz, Wirksamkeit und Effizienz beurteilt.</p>
<p>Der Schwerpunkt der Halbzeitevaluierung lag in der Beantwortung der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Bewertungsfrage "In welchem Umfang entsprechen die geförderten Berufsbildungsmaßnahmen dem Bedarf und in welchem Umfang sind sie mit anderen Maßnahmen des Programms kohärent?". Für den Zeitraum 2000-2002 wurden die 12.238 ausbezahlten Anträge ausgewertet. Von den 9.6 Millionen Euro Fördermitteln der Teilnehmer- und Veranstalterförderung entfielen 40 % auf Kurse zu EDV und 11,5 % auf Umwelt und Biolandbau. Bedeutende Anteile sind noch in den bereichen Tierproduktion mit 9,4 % gefolgt von der Pflanzenproduktion mit 6,4 % zu verzeichnen. Bei teilnehmergeförderten Kursen waren 63 % Frauen und 37 % Männer. Die Zusammensetzung der Kursteilnehmer bei den Kursen spiegelt typische Arbeitsteilung und Rollenbilder wieder. Weibliche Teilnehmerinnen überwiegen bei Kursen zu den Sachgebieten Diversifizierung, EDV, Direktvermarktung, und Persönlichkeitsbildung, männliche Kursteilnehmer bei Kursen zu Land- und Bautechnik, Tierproduktion, Pflanzenproduktion und Heiztechnik.</p>
<p>Die Bewertungsfrage "Die von den Teilnehmern erworbenen Fähigkeiten/Qualifikationen unterstützen die Anpassung der Land- und Forstwirtschaft?" wurde bei der Halbzeitevaluierung nur teilweise beantwortet, da es sich um die Darstellung von Wirkungen der Bildungsmaßnahmen handelt, die erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden.</p>
<p>Neben der Beantwortung der vorgegebnen Evaluierungsfragen der EK erfolgte eine genaue Beschreibung der Ausgangslage der Bildung und Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft und der Akzeptanz und der Umsetzung der Maßnahme Berufsbildung. Zur Überprüfung der ausgewerteten Daten und zur detaillierten Darstellung der Erwachsenenbildungsaktivitäten im ländlichen Raum wurden Experteninterviews mit Erwachsenenbildungsverantwortlichen durchgeführt.</p>
<p>Aus den Ergebnissen der Evaluierung wurden Diskussionspunkte und Vorschläge zur Verbesserung der Maßnahme erarbeitet.</p><h2>Halbzeitevaluierung der Maßnahme Berufsbildung des ländlichen Entwicklungsprogramms</h2>
<p>Die VO (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums sieht die Evaluierung der Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes vor. In der vorliegenden Halbzeitevaluierung wird die Maßnahme Berufsbildung nach deren Akzeptanz, Wirksamkeit und Effizienz beurteilt.</p>
<p>Der Schwerpunkt der Halbzeitevaluierung lag in der Beantwortung der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Bewertungsfrage "In welchem Umfang entsprechen die geförderten Berufsbildungsmaßnahmen dem Bedarf und in welchem Umfang sind sie mit anderen Maßnahmen des Programms kohärent?". Für den Zeitraum 2000-2002 wurden die 12.238 ausbezahlten Anträge ausgewertet. Von den 9.6 Millionen Euro Fördermitteln der Teilnehmer- und Veranstalterförderung entfielen 40 % auf Kurse zu EDV und 11,5 % auf Umwelt und Biolandbau. Bedeutende Anteile sind noch in den bereichen Tierproduktion mit 9,4 % gefolgt von der Pflanzenproduktion mit 6,4 % zu verzeichnen. Bei teilnehmergeförderten Kursen waren 63 % Frauen und 37 % Männer. Die Zusammensetzung der Kursteilnehmer bei den Kursen spiegelt typische Arbeitsteilung und Rollenbilder wieder. Weibliche Teilnehmerinnen überwiegen bei Kursen zu den Sachgebieten Diversifizierung, EDV, Direktvermarktung, und Persönlichkeitsbildung, männliche Kursteilnehmer bei Kursen zu Land- und Bautechnik, Tierproduktion, Pflanzenproduktion und Heiztechnik.</p>
<p>Die Bewertungsfrage "Die von den Teilnehmern erworbenen Fähigkeiten/Qualifikationen unterstützen die Anpassung der Land- und Forstwirtschaft?" wurde bei der Halbzeitevaluierung nur teilweise beantwortet, da es sich um die Darstellung von Wirkungen der Bildungsmaßnahmen handelt, die erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden.</p>
<p>Neben der Beantwortung der vorgegebnen Evaluierungsfragen der EK erfolgte eine genaue Beschreibung der Ausgangslage der Bildung und Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft und der Akzeptanz und der Umsetzung der Maßnahme Berufsbildung. Zur Überprüfung der ausgewerteten Daten und zur detaillierten Darstellung der Erwachsenenbildungsaktivitäten im ländlichen Raum wurden Experteninterviews mit Erwachsenenbildungsverantwortlichen durchgeführt.</p>
<p>Aus den Ergebnissen der Evaluierung wurden Diskussionspunkte und Vorschläge zur Verbesserung der Maßnahme erarbeitet.</p>AB026: Strategien zur Betriebsentwicklung nach Umsetzung der GAP-Reform 20032021-03-11T16:26:10+01:002021-03-11T16:26:10+01:00https://bab.gv.at/index.php?option=com_content&view=article&id=1875:ab026-strategien-zur-betriebsentwicklung-nach-umsetzung-der-gap-reform-2003&catid=136&lang=de&Itemid=215Michaela Hager<h2>Befragung von Bauern und Bäuerinnen mit Milchkuh-, Mutterkuh- und Marktfruchtbetrieben</h2>
<p><em>Leopold Kirner, Monika Krammer</em></p>
<p>Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde im Jahr 2003 grundlegend reformiert. Ziel der Studie war eine Evaluierung der Maßnahmen der GAP-Reform aus Sicht der Bauern und Bäuerinnen sowie deren Einschätzungen für die künftige Entwicklung ihrer Betriebe auf der Grundlage der geänderten Rahmenbedingungen. Neben den Zielen der Betriebsentwicklung erkundet die vorliegende Arbeit die Strategien der BetriebsleiterInnen sowie erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe. Zur Gewinnung der gewünschten Informationen wurden im März 2007 3.500 Fragebögen an Betriebe mit Milchvieh- und Mutterkuhhaltung sowie Marktfruchtbau versendet. Die Auswertung stützte sich auf 505 Milchviehbetriebe, 305 Mutterkuhbetriebe und 304 Marktfruchtbetriebe. Einig waren sich die Befragten, dass durch die GAP-Reform 2003 der bürokratische Aufwand weiter zunahm. Ein Großteil der Befragten äußerte auch einen Rückgang des Einkommens in der Landwirtschaft, ausgelöst durch die Reform. Als wichtigstes Betriebsziel wurde die Erhaltung und Weiterführung des Betriebs, gefolgt von der Verbesserung der Lebensqualität, eingeschätzt. Die Ausdehnung der Produktion verfolgten 17% (Mutterkuhbetriebe), 23% (Milchviehbetriebe) und 31% (Marktfruchtbetriebe) der BetriebsleiterInnen. Der Großteil der Bauern und Bäuerinnen wollte die Produktionsmenge in den nächsten Jahren auf etwa gleichem Niveau belassen. Die Befragten aller Betriebsformen wünschten sich als wichtigste Maßnahme zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ihres Betriebs stabile Rahmenbedingungen in der Agrarpolitik. Die Vorstellungen über mögliche Verteilungsschlüssel von Direktzahlungen in der Zukunft unterschieden sich zwischen Milch- und Mutterkuhbetrieben einerseits und Marktfruchtbetrieben andererseits. Aus der Befragungsstudie lässt sich unter anderem ableiten, dass Bauern und Bäuerinnen die Folgen der GAP-Reform kritisch beurteilen, außerökonomische Ziele bei der Betriebführung als eminent wichtig einstufen und der Strukturwandel und die Spezialisierung in der österreichischen Landwirtschaft weiter voranschreiten.</p><h2>Befragung von Bauern und Bäuerinnen mit Milchkuh-, Mutterkuh- und Marktfruchtbetrieben</h2>
<p><em>Leopold Kirner, Monika Krammer</em></p>
<p>Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde im Jahr 2003 grundlegend reformiert. Ziel der Studie war eine Evaluierung der Maßnahmen der GAP-Reform aus Sicht der Bauern und Bäuerinnen sowie deren Einschätzungen für die künftige Entwicklung ihrer Betriebe auf der Grundlage der geänderten Rahmenbedingungen. Neben den Zielen der Betriebsentwicklung erkundet die vorliegende Arbeit die Strategien der BetriebsleiterInnen sowie erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe. Zur Gewinnung der gewünschten Informationen wurden im März 2007 3.500 Fragebögen an Betriebe mit Milchvieh- und Mutterkuhhaltung sowie Marktfruchtbau versendet. Die Auswertung stützte sich auf 505 Milchviehbetriebe, 305 Mutterkuhbetriebe und 304 Marktfruchtbetriebe. Einig waren sich die Befragten, dass durch die GAP-Reform 2003 der bürokratische Aufwand weiter zunahm. Ein Großteil der Befragten äußerte auch einen Rückgang des Einkommens in der Landwirtschaft, ausgelöst durch die Reform. Als wichtigstes Betriebsziel wurde die Erhaltung und Weiterführung des Betriebs, gefolgt von der Verbesserung der Lebensqualität, eingeschätzt. Die Ausdehnung der Produktion verfolgten 17% (Mutterkuhbetriebe), 23% (Milchviehbetriebe) und 31% (Marktfruchtbetriebe) der BetriebsleiterInnen. Der Großteil der Bauern und Bäuerinnen wollte die Produktionsmenge in den nächsten Jahren auf etwa gleichem Niveau belassen. Die Befragten aller Betriebsformen wünschten sich als wichtigste Maßnahme zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ihres Betriebs stabile Rahmenbedingungen in der Agrarpolitik. Die Vorstellungen über mögliche Verteilungsschlüssel von Direktzahlungen in der Zukunft unterschieden sich zwischen Milch- und Mutterkuhbetrieben einerseits und Marktfruchtbetrieben andererseits. Aus der Befragungsstudie lässt sich unter anderem ableiten, dass Bauern und Bäuerinnen die Folgen der GAP-Reform kritisch beurteilen, außerökonomische Ziele bei der Betriebführung als eminent wichtig einstufen und der Strukturwandel und die Spezialisierung in der österreichischen Landwirtschaft weiter voranschreiten.</p>AB030: Nachhaltigkeit im Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums2021-03-11T15:27:02+01:002021-03-11T15:27:02+01:00https://bab.gv.at/index.php%3Foption%3Dcom_content%26amp%3Bview%3Darticle%26amp%3Bid%3D1871%3Aab030-nachhaltigkeit-im-%C3%B6sterreichischen-programm-f%C3%BCr-die-entwicklung-des-l%C3%A4ndlichen-raums%26amp%3Bcatid%3D136%26amp%3Blang%3Dde%26amp%3BItemid%3D215Michaela Hager<h2>und Ex post Evaluation der Maßnahme Dorfentwicklung 2000-2006</h2>
<p><em>Sigrid Graf, Karl M. Ortner</em><br /> <br /> Die vorliegende Studie bewertet ex post die im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2000 bis 2006 durchgeführte Maßnahme "Erhaltung des ländlichen Erbes und Dorfentwicklung". Diese Evaluation wird eingebettet in eine Untersuchung der für das Programm relevanten Begriffe "Ländlicher Raum" und "Nachhaltigkeit", deren Inhalte sich im Lauf der Zeit änderten. Die Gebietstypisierungen der EU, der OECD, benachteiligte Gebiete und Ziel 1-, 2- und 3-Gebiete werden vorgestellt und erörtert. Das Programm enthielt nur wenige Maßnahmen, die in einem begrenzten Raum angeboten wurden. Das Thema "Nachhaltigkeit" wird in Form einer Klassifikation von Nachhaltigkeitskonzepten sowie einer Darstellung der Instrumente zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung behandelt.</p>
<p>Die Maßnahme Dorfentwicklung spielte im Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums eine sehr unbedeutende Rolle. Dessen Ziele, Struktur, Inhalt, Finanzierung und tatsächlicher Umfang werden kurz vorgestellt und die Nachhaltigkeitsbezüge des Programms und der einzelnen Maßnahmen werden skizziert. Grundlagen für die Evaluation sind die Verordnungen (EG) Nr. 1257, 1260 und 1750 aus dem Jahr 1999 und die Sonderrichtlinie ZI.21.200/50-II/00 des BMLFUW zur Umsetzung der "Sonstigen Maßnahmen" des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Europäische Gemeinschaft verfolgt damit das Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken, um eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern (Artikel 158 des Vertrages von Nizza).</p>
<p>Im Rahmen des österreichischen Programms wurden von 2000 bis 2006 7,0 Mrd. € an Fördergeldern ausbezahlt; knapp die Hälfte davon steuerte die EU bei, den Rest der Bund und die Länder im Verhältnis 60 zu 40. Ein Großteil der Fördergelder (87,51 %) wurde für Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage (zur Abgeltung von umweltfreundlichen Leistungen bzw. zum Ausgleich erschwerter Produktionsbedingungen) verwendet. Der Anteil der Maßnahmen zur "Anpassung und Entwicklung des ländlichen Raums"“ (Artikel 33-Maßnahmen), zu denen die Dorfentwicklung gehört, betrug nur 3,33 %, das waren 233,724 Mio. €.</p>
<p>Der Begriff Dorfentwicklung wird erläutert, um zu zeigen, welche Vorstellungen sich damit verbinden bzw. wie die Maßnahme zu Innovation und Nachhaltigkeit beitragen kann. Im Anschluss daran wird die Maßnahme "Erhaltung des ländlichen Erbes und Dorfentwicklung", so wie sie in Österreich als Teil des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2000 bis 2006 durchgeführt wurde, beschrieben.</p>
<p>Evaluation ist eine auf bestimmte Zwecke gerichtete nachvollziehbare Untersuchung der beabsichtigten und tatsächlichen Wirkungen eines Evaluandums (eines Programms oder einer Maßnahme) im Vergleich zu seinen Kosten. Sie soll die Grundlagen und Ziele von Entscheidungen transparent machen, ihre Durchführung überprüfen und ihre Folgen schätzen, um Informationen für bessere Entscheidungen in der Zukunft zu gewinnen.</p>
<p>Die vorliegende Arbeit orientiert sich an den Anforderungen der EU, die Kriterien und Indikatoren benannte und Bewertungsfragen stellte, die beantwortet werden sollten. Grundlagen für die Bewertung sind die einschlägigen Verordnungen der EU, die betreffende Arbeitsanleitung der Europäischen Kommission, ein Auftrag des BMLFUW und Daten, die von der Auszahlungsstelle (Agrarmarkt Austria) im Zuge der Antragstellung und Auszahlung von Fördermitteln erhoben wurden. In Ergänzung dazu werden Daten der Bundesanstalt Statistik Österreich verwendet, um Informationen über die Gemeinden, in denen Dorfentwicklungsprojekte durchgeführt wurden, zu erhalten.</p>
<p>Die Maßnahme "Erhaltung des ländlichen Erbes und Dorfentwicklung" hatte in Österreich folgende Ziele (BMLFUW 2000b): Erneuerung, Weiterentwicklung und Erhaltung von dörflichen Klein- und Kleinststrukturen und ländlich geprägten Orten; Vorbeugung gegen die Gefahr der Wegrationalisierung von Versorgungsinfrastruktur- und kommunalen und sozialen Einrichtungen und des Verlustes der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dynamik; Bewahrung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlich lebendigen Dörfern und eines kulturell eigenständigen Traditionsbewusstsein durch Sensibilisierung, Mobilisierung und Aktivierung der ansässigen Bevölkerung.</p>
<p>Sie sollte 300.000 Dorfbewohner einbeziehen, davon 25.000 Land- und ForstwirtInnen. Da sie (wie die anderen Artikel-33-Maßnahmen) weniger Fördermittel erhielt als geplant, erreichte sie ca. 230.000 Dorfbewohner in 340 Gemeinden. In diesen Gemeinden lebten im Jahr 2007 ca. 1,2 Mio. Einwohner, das waren 14,8 % der österreichischen Bevölkerung.</p>
<p>Insgesamt wurden 896 Dorfentwicklungsprojekte aus Mitteln der EU gefördert, davon 775 im benachteiligten Gebiet. Mit 8,4 Mio. € Fördermitteln wurden Investitionen in Höhe von 26,3 Mio. € in die Wege geleitet; sie dienten insbesondere zur Revitalisierung traditioneller, regionaltypischer land-, forst- und almwirtschaftlicher Gebäude sowie baukulturell wertvoller sonstiger Gebäude (10,1 Mio. €) und zur Erbringung von kommunalen, sozialen, infrastrukturellen und kulturellen Leistungen (7,4 Mio. €). Fast 42 % der Fördermittel wurden in Nieder-österreich aufgewendet, gefolgt von Oberösterreich mit 19 %. In Salzburg wurden die meisten, aber auch die kleinsten Projekte realisiert.</p>
<p>Die Zuverlässigkeit der Evaluation ist begrenzt durch die Qualität des erhobenen Datenmaterials; diese könnte durch eine genauere Definition der Begriffe in Zukunft deutlich verbessert werden. Empfohlen wird auch eine bessere Abstimmung von Dorfentwicklungsprojekten über Gemeindegrenzen hinweg. Die Frage nach besonders erfolgreichen Projekten bzw. was ihren Erfolg ausmacht und welche Bedingungen zu ihrem Erfolg beitragen, bleibt offen. Um sie besser beantworten zu können, werden Selbstevaluationen und ein stärkerer Informationsaustausch darüber angeregt. Zur Motivation der Dorfbewohner bietet die Studie von LASCHEWSKI et al. (2008) eine Fülle von Erfahrungen und Anregungen.</p><h2>und Ex post Evaluation der Maßnahme Dorfentwicklung 2000-2006</h2>
<p><em>Sigrid Graf, Karl M. Ortner</em><br /> <br /> Die vorliegende Studie bewertet ex post die im Rahmen des österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2000 bis 2006 durchgeführte Maßnahme "Erhaltung des ländlichen Erbes und Dorfentwicklung". Diese Evaluation wird eingebettet in eine Untersuchung der für das Programm relevanten Begriffe "Ländlicher Raum" und "Nachhaltigkeit", deren Inhalte sich im Lauf der Zeit änderten. Die Gebietstypisierungen der EU, der OECD, benachteiligte Gebiete und Ziel 1-, 2- und 3-Gebiete werden vorgestellt und erörtert. Das Programm enthielt nur wenige Maßnahmen, die in einem begrenzten Raum angeboten wurden. Das Thema "Nachhaltigkeit" wird in Form einer Klassifikation von Nachhaltigkeitskonzepten sowie einer Darstellung der Instrumente zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung behandelt.</p>
<p>Die Maßnahme Dorfentwicklung spielte im Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums eine sehr unbedeutende Rolle. Dessen Ziele, Struktur, Inhalt, Finanzierung und tatsächlicher Umfang werden kurz vorgestellt und die Nachhaltigkeitsbezüge des Programms und der einzelnen Maßnahmen werden skizziert. Grundlagen für die Evaluation sind die Verordnungen (EG) Nr. 1257, 1260 und 1750 aus dem Jahr 1999 und die Sonderrichtlinie ZI.21.200/50-II/00 des BMLFUW zur Umsetzung der "Sonstigen Maßnahmen" des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Europäische Gemeinschaft verfolgt damit das Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken, um eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern (Artikel 158 des Vertrages von Nizza).</p>
<p>Im Rahmen des österreichischen Programms wurden von 2000 bis 2006 7,0 Mrd. € an Fördergeldern ausbezahlt; knapp die Hälfte davon steuerte die EU bei, den Rest der Bund und die Länder im Verhältnis 60 zu 40. Ein Großteil der Fördergelder (87,51 %) wurde für Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage (zur Abgeltung von umweltfreundlichen Leistungen bzw. zum Ausgleich erschwerter Produktionsbedingungen) verwendet. Der Anteil der Maßnahmen zur "Anpassung und Entwicklung des ländlichen Raums"“ (Artikel 33-Maßnahmen), zu denen die Dorfentwicklung gehört, betrug nur 3,33 %, das waren 233,724 Mio. €.</p>
<p>Der Begriff Dorfentwicklung wird erläutert, um zu zeigen, welche Vorstellungen sich damit verbinden bzw. wie die Maßnahme zu Innovation und Nachhaltigkeit beitragen kann. Im Anschluss daran wird die Maßnahme "Erhaltung des ländlichen Erbes und Dorfentwicklung", so wie sie in Österreich als Teil des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2000 bis 2006 durchgeführt wurde, beschrieben.</p>
<p>Evaluation ist eine auf bestimmte Zwecke gerichtete nachvollziehbare Untersuchung der beabsichtigten und tatsächlichen Wirkungen eines Evaluandums (eines Programms oder einer Maßnahme) im Vergleich zu seinen Kosten. Sie soll die Grundlagen und Ziele von Entscheidungen transparent machen, ihre Durchführung überprüfen und ihre Folgen schätzen, um Informationen für bessere Entscheidungen in der Zukunft zu gewinnen.</p>
<p>Die vorliegende Arbeit orientiert sich an den Anforderungen der EU, die Kriterien und Indikatoren benannte und Bewertungsfragen stellte, die beantwortet werden sollten. Grundlagen für die Bewertung sind die einschlägigen Verordnungen der EU, die betreffende Arbeitsanleitung der Europäischen Kommission, ein Auftrag des BMLFUW und Daten, die von der Auszahlungsstelle (Agrarmarkt Austria) im Zuge der Antragstellung und Auszahlung von Fördermitteln erhoben wurden. In Ergänzung dazu werden Daten der Bundesanstalt Statistik Österreich verwendet, um Informationen über die Gemeinden, in denen Dorfentwicklungsprojekte durchgeführt wurden, zu erhalten.</p>
<p>Die Maßnahme "Erhaltung des ländlichen Erbes und Dorfentwicklung" hatte in Österreich folgende Ziele (BMLFUW 2000b): Erneuerung, Weiterentwicklung und Erhaltung von dörflichen Klein- und Kleinststrukturen und ländlich geprägten Orten; Vorbeugung gegen die Gefahr der Wegrationalisierung von Versorgungsinfrastruktur- und kommunalen und sozialen Einrichtungen und des Verlustes der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dynamik; Bewahrung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlich lebendigen Dörfern und eines kulturell eigenständigen Traditionsbewusstsein durch Sensibilisierung, Mobilisierung und Aktivierung der ansässigen Bevölkerung.</p>
<p>Sie sollte 300.000 Dorfbewohner einbeziehen, davon 25.000 Land- und ForstwirtInnen. Da sie (wie die anderen Artikel-33-Maßnahmen) weniger Fördermittel erhielt als geplant, erreichte sie ca. 230.000 Dorfbewohner in 340 Gemeinden. In diesen Gemeinden lebten im Jahr 2007 ca. 1,2 Mio. Einwohner, das waren 14,8 % der österreichischen Bevölkerung.</p>
<p>Insgesamt wurden 896 Dorfentwicklungsprojekte aus Mitteln der EU gefördert, davon 775 im benachteiligten Gebiet. Mit 8,4 Mio. € Fördermitteln wurden Investitionen in Höhe von 26,3 Mio. € in die Wege geleitet; sie dienten insbesondere zur Revitalisierung traditioneller, regionaltypischer land-, forst- und almwirtschaftlicher Gebäude sowie baukulturell wertvoller sonstiger Gebäude (10,1 Mio. €) und zur Erbringung von kommunalen, sozialen, infrastrukturellen und kulturellen Leistungen (7,4 Mio. €). Fast 42 % der Fördermittel wurden in Nieder-österreich aufgewendet, gefolgt von Oberösterreich mit 19 %. In Salzburg wurden die meisten, aber auch die kleinsten Projekte realisiert.</p>
<p>Die Zuverlässigkeit der Evaluation ist begrenzt durch die Qualität des erhobenen Datenmaterials; diese könnte durch eine genauere Definition der Begriffe in Zukunft deutlich verbessert werden. Empfohlen wird auch eine bessere Abstimmung von Dorfentwicklungsprojekten über Gemeindegrenzen hinweg. Die Frage nach besonders erfolgreichen Projekten bzw. was ihren Erfolg ausmacht und welche Bedingungen zu ihrem Erfolg beitragen, bleibt offen. Um sie besser beantworten zu können, werden Selbstevaluationen und ein stärkerer Informationsaustausch darüber angeregt. Zur Motivation der Dorfbewohner bietet die Studie von LASCHEWSKI et al. (2008) eine Fülle von Erfahrungen und Anregungen.</p>AB035: Evaluierung der Imkereiförderung 2004/05 bis 2006/072021-03-08T12:57:40+01:002021-03-08T12:57:40+01:00https://bab.gv.at/index.php%3Foption%3Dcom_content%26amp%3Bview%3Darticle%26amp%3Bid%3D1866%3Aab035-evaluierung-der-imkereif%C3%B6rderung-2004-05-bis-2006-07%26amp%3Bcatid%3D136%26amp%3Blang%3Dde%26amp%3BItemid%3D215Michaela Hager<p><em>Julia Neuwirth, Sabine Wendtner</em></p>
<p>Der Imkereisektor ist nicht nur aufgrund der Honigproduktion, sondern auch durch die Bestäubungstätigkeit der Bienen ein wichtiger Produktionszweig der Landwirtschaft. Zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig und anderen Bienenzuchterzeugnissen in der Europäischen Union hat der Rat im Juni 1997 die Verordnung (EG) Nr. 1221/97 erlassen und 2004 überarbeitet. Einen zentralen Teil dieser Verordnung stellen die nationalen Programme (Imkereiförderung) der Mitgliedstaaten dar, welche zur Hälfte durch Fördermittel der EU finanziert werden.</p>
<p>Neben der Abdeckung der Kosten für fachspezifische Schulungen werden im Rahmen der Imkereiförderung Investitionen für ErwerbsimkerInnen, sowie die Anschaffung von Kleingeräten gefördert. Die letzten beiden Maßnahmen zielen in Verbindung mit der Förderung von Honiguntersuchungen auf die allgemeine Hebung des Qualitätsniveaus ab. Darüber hinaus soll durch die gezielte Förderung von Beratungen und Sachkundigentätigkeiten zu Bienengesundheitsthemen sowie von Forschungsprojekten eine flächendeckende Imkerei erhalten werden.</p>
<p>Die Evaluierung des Österreichischen Programms für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse aus der Periode 2004/05 bis 2006/07 erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung III/7 Vieh, Fleisch, Direktzahlungen, und wurde von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft durchgeführt. Die Beweggründe waren zum einen, dass bislang noch keine Evaluierung des nationalen Programms stattgefunden hatte und dass keine Informationen über die Akzeptanz und Effizienz der einzelnen Maßnahmen vorlagen. Zum anderen verfolgt die Evaluierung das Ziel, aus der Bewertung der Programmperiode 2004/05 bis 2006/07 Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Gestaltung des neuen Programms für die Periode 2010/11 bis 2012/13 abzuleiten. Die Evaluierung lässt sich auf folgende drei Kernfragen zusammenfassen:</p>
<p>1. Welche Relevanz hat die Imkereiförderung für den Imkereisektor?</p>
<p>2. Wie relevant und effizient sind die im Rahmen der Imkereiförderung finanzierten Forschungsprojekte?</p>
<p>3. Welche Auswirkungen hat die neu gegründete Dachorganisation "Biene Österreich" auf den Imkereisektor?</p>
<p> </p>
<p>1. Welche Relevanz hat die Imkereiförderung für den Imkereisektor?</p>
<p>Insgesamt wurden während der dreijährigen Förderperiode 2004/05 bis 2006/07 in Österreich € 3,35 Mio. an Fördergeldern bereit gestellt. Die meisten Gelder flossen in Bildungs- und Beratungsmaßnahmen (€ 922.000,-), in investive Maßnahmen (€ 738.000,-) und Maßnahmen zur Steigerung der Honigqualität (€ 638.000,-). Der hohe Anteil von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen (28 % der Imkereiförderung) zeigt, dass man sich der Bedeutung einer Verbesserung der Kompetenzen der Imkerinnen und Imker in Bezug auf eine nachhaltige Imkereiwirtschaft bewusst ist. Im Vordergrund stehen dabei Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in Form von Schulungen, Kursen, Seminaren und Vorträgen. Insgesamt ist die TeilnehmerInnenzahl im Evaluierungszeitraum (2004/05 bis 2006/07) um 13 % auf rund 25.150 Personen gestiegen, wobei Kurse zu den Themen "Völkerführung und Betriebsweise", "Bienengesundheit" oder "Erzeugung und Vermarktung" den größten Zulauf erzielten.</p>
<p>Weitere 19 % des Imkereiförderungsbudgets umfassen qualitätsfördernde Maßnahmen. Durch die Installierung von Honiguntersuchungsstellen inklusive begleitender Beratungen hat die Imkerschaft die Möglichkeit, Honigproben in Hinblick auf deren Qualität zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung abzuleiten. Dass diese Maßnahme angenommen wurde, zeigt die Tatsache, dass innerhalb des Evaluierungszeitraumes sowohl die Anzahl der einreichenden Imkerinnen und Imker (+ 38 %) als auch die Anzahl der eingereichten Proben (+ 46 %) stark gestiegen ist. Rund 70 % aller Untersuchungen entfielen auf qualitätsbestimmende Parameter (z.B. Wassergehalt, Leitfähigkeit, pH-Wert), daneben haben Rückstandsuntersuchungen (20 % der Untersuchungen) und Pollenanalysen (10 %) eine untergeordnete Bedeutung. In Zukunft sollte jedoch eine noch höhere Inanspruchnahme der Förderung von Laboruntersuchungen von Honig und gleichzeitig eine Bewusstseinsteigerung bei den Konsumenten hinsichtlich inländischer Produktion und Qualitätsbewusstsein angestrebt werden.</p>
<p>Der Block "Bienengesundheit" fasst wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung von Parasiten und Krankheiten zusammen. Rund 16 % der veranschlagten Fördermittel wurden für Laboruntersuchungen im Rahmen der Bienenwanderung auf Amerikanische Faulbrut, für Sachkundigentätigkeit für die praktische Bekämpfung von Varroatatose oder anderer Bienenkrankheiten und für Zuchttätigkeiten in Hinblick auf Varroatoleranz aufgewendet. Dabei ist die Zahl der behandelten Völker im Laufe der dreijährigen Programmlaufzeit auf über 18.000 (+ 68 %) gestiegen und die Zahl der Untersuchungen hat um 39 % auf 6.600 zugenommen.</p>
<p>Zur Förderung technischer Ausstattung zählen die Fördermaßnahmen "Investitionsförderung", "Kleingeräteförderung" und "Neueinsteigerförderung". Während der gesamten Förderperiode wurden € 738.000,- an Fördergeldern für diesen Maßnahmenblock verausgabt, wovon 39 % der Investitionsförderung größerer Imkerbetriebe (ab 58 Völkern), 43 % der Kleingeräteförderung aller ImkerInnen und 18 % der Unterstützung von NeueinsteigerInnen zugute kamen. Die angebotenen Fördermaßnahmen wurden von der Imkerschaft nach anfänglichem Zögern sehr gut angenommen, wie der sprunghafte Anstieg der genehmigten Anträge und Fördergelder im Laufe der Förderperiode belegt. Insbesondere die Kleingeräteförderung wurde sehr stark nachgefragt. Diesem Nachholbedarf bei Investitionen für Modernisierung und Qualitätsproduktion von eher kleineren Imkereien sollte die Kleingeräteförderung auch in Zukunft durch erhöhte Fördersätze begegnen. Durch die Teilnahme am Honigqualitätsprogramm als Voraussetzung für den Bezug einer erhöhten Investitionsförderung bzw. als Verpflichtung für den Erhalt der Kleingeräteförderung wurden gleichzeitig Anreize für eine qualitativ hochwertige Produktion gesetzt.</p>
<p>Die Neueinsteigerförderung konnte bei rund 510 Personen das Interesse an der Imkerei wecken. Insgesamt ist die Imkereiförderung 2004/05 bis 2006/07 als ausgewogenes Maßnahmenpaket zu verstehen, das an mehreren Hebeln gleichzeitig ansetzt, um den vielfältigen Bedürfnissen der heterogenen Imkerschaft zu begegnen und gleichzeitig die Qualität ihrer Produkte zu erhöhen.</p>
<p>2. Wie effizient und relevant sind die im Rahmen der Imkereiförderung finanzierten Forschungsprojekte?</p>
<p>Im Rahmen der Imkereiförderung 2004/05 bis 2006/07 wurden 15 Forschungsprojekte mit einer durchschnittlichen Laufzeit von rund zwei Jahren mit einem Gesamtbetrag von rund € 520.000,- an Fördermitteln finanziell unterstützt. Der Schwerpunkt der geförderten Forschungsprojekte lag auf dem Gebiet der Bienenkrankheiten und der Bienengesundheit, insbesondere bei der Erforschung von Bienenviren und Bienenerkrankungen wie der Nosematose, der Varroatose und der Amerikanischen Faulbrut. Diesem Forschungsbereich sind auch Produkttests von Varroabekämpfungsmitteln und zur Faulbruterkennung zuzuordnen. Darüber hinaus widmete sich die Forschung den medizinischen Aspekten von Honig und Bienengift.</p>
<p>Die meisten geförderten Forschungsprojekte können hinsichtlich ihrer inhaltlichen Umsetzung als durchwegs erfolgreich eingestuft werden. Auch die aus den Projekten resultierende Publikationstätigkeit ist befriedigend. Mängel existieren teilweise bei den Angaben zu den tatsächlichen Projektkosten und teilweise bei der Einhaltung der Laufzeiten.</p>
<p>22 Experteninterviews identifizierten ein gesteigertes Forschungsinteresse für die Themen "Untersuchung und die Behandlung von Bienenkrankheiten" und "Maßnahmen zur Förderung der Bienengesundheit". Geht es nach den Befragten, sollten in Zukunft insbesondere die Wechselwirkungen zwischen Imkerei und Landwirtschaft (z.B. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Wirkung von gentechnisch veränderten Pflanzen) im Forschungsmittelpunkt stehen. Es besteht auch Bedarf neben der Wirkung von Bienenprodukten (Apitherapie), die Bestäubungsleistung und die wirtschaftlichen Effekte der Imkereiwirtschaft wissenschaftlich zu untersuchen.</p>
<p>Für die Interviewten steht die Praxisrelevanz der Forschungsergebnisse im Vordergrund, wobei einige der Meinung sind, dass die Forschungsergebnisse für die Imkerschaft nur schwer zugänglich sind. Dieser Kritik könnte künftig durch eine intensivere Kommunikation in Form von Publikationen der Forschungsergebnisse in Fachjournalen oder auf der Homepage der "Biene Österreich" begegnet werde</p>
<p>3. Welche Auswirkungen hat die neu gegründete Dachorganisation "Biene Österreich" auf den Imkereisektor?</p>
<p>Die Gründung der "Biene Österreich" erfolgte im Jahr 2004 als Dachorganisation der österreichischen Bienenzuchtverbände. Im Rahmen der Evaluierung wurden 22 Imker und Funktionäre nach deren Sichtweisen und Erfahrungen zu der noch "jungen" Organisation befragt.</p>
<p>Ein Großteil der Befragten nannte als Hauptmotiv für die Gründung der "Biene Österreich", das uneinheitliche Auftreten des Imkersektors und die damit verbundene schwierige Entscheidungsfindung in der Vergangenheit. Diese Umstände veranlassten das BMLFUW zur Installation eines Dachverbandes, um die Einzelinteressen unter einem gemeinsamen Überbau zu bündeln und um die Imkereiförderung koordiniert und national vereinheitlicht abwickeln zu können.</p>
<p>Ein Gutteil der Interviewpartner sieht die Ziele des einheitlichen Auftretens des Bienensektors unter dem Dach der "Biene Österreich" und der damit verbundenen stärkeren Positionierung der Imkerschaft in der Öffentlichkeit erreicht.</p>
<p>Als Kernaufgabe der "Biene Österreich" wird die Förderabwicklung gesehen. Da es ab 2004 zu einer Professionalisierung der Förderabwicklung mit klaren Richtlinien, einheitlichen Formularen und einem rascheren und effizienteren Förderablauf kam, wird die "Biene Österreich" von den befragten Personen als zentrale Anlauf- und Abwicklungsstelle für die Imkereiförderung anerkannt. Mehrheitlich positiv sehen die Befragten die Entwicklung der Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden seit der Gründung der "Biene Österreich".</p>
<p>Kritische Rückmeldungen beziehen sich auf weiterhin bestehende Interessenskonflikte in der Bienenzucht und zwischen Klein- und ErwerbsimkerInnen. Manche Interviewpartner haben darüber hinaus das Gefühl, dass die "Biene Österreich" dem Imkereisektor aufgezwungen wurde. Weiters äußerten einige Befragte den Wunsch nach klareren Kommunikationsstrukturen zwischen den Mitgliedern der "Biene Österreich" und den Landesverbänden sowie nach einer verstärkten Transparenz von Entscheidungsprozessen innerhalb der "Biene Österreich". Trotz mancher weiterhin bestehender Probleme hat die Gründung der "Biene Österreich" jedoch zu einer Entschärfung der Konflikte geführt.</p>
<p>Für die Zukunft wünschen sich einige Interviewpartner eine stärkere Förderung von Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit. Einerseits sollen damit die Nachfrage nach Bienenprodukten erhöht und andererseits die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Bienenwirtschaft stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden.</p><p><em>Julia Neuwirth, Sabine Wendtner</em></p>
<p>Der Imkereisektor ist nicht nur aufgrund der Honigproduktion, sondern auch durch die Bestäubungstätigkeit der Bienen ein wichtiger Produktionszweig der Landwirtschaft. Zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig und anderen Bienenzuchterzeugnissen in der Europäischen Union hat der Rat im Juni 1997 die Verordnung (EG) Nr. 1221/97 erlassen und 2004 überarbeitet. Einen zentralen Teil dieser Verordnung stellen die nationalen Programme (Imkereiförderung) der Mitgliedstaaten dar, welche zur Hälfte durch Fördermittel der EU finanziert werden.</p>
<p>Neben der Abdeckung der Kosten für fachspezifische Schulungen werden im Rahmen der Imkereiförderung Investitionen für ErwerbsimkerInnen, sowie die Anschaffung von Kleingeräten gefördert. Die letzten beiden Maßnahmen zielen in Verbindung mit der Förderung von Honiguntersuchungen auf die allgemeine Hebung des Qualitätsniveaus ab. Darüber hinaus soll durch die gezielte Förderung von Beratungen und Sachkundigentätigkeiten zu Bienengesundheitsthemen sowie von Forschungsprojekten eine flächendeckende Imkerei erhalten werden.</p>
<p>Die Evaluierung des Österreichischen Programms für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse aus der Periode 2004/05 bis 2006/07 erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung III/7 Vieh, Fleisch, Direktzahlungen, und wurde von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft durchgeführt. Die Beweggründe waren zum einen, dass bislang noch keine Evaluierung des nationalen Programms stattgefunden hatte und dass keine Informationen über die Akzeptanz und Effizienz der einzelnen Maßnahmen vorlagen. Zum anderen verfolgt die Evaluierung das Ziel, aus der Bewertung der Programmperiode 2004/05 bis 2006/07 Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Gestaltung des neuen Programms für die Periode 2010/11 bis 2012/13 abzuleiten. Die Evaluierung lässt sich auf folgende drei Kernfragen zusammenfassen:</p>
<p>1. Welche Relevanz hat die Imkereiförderung für den Imkereisektor?</p>
<p>2. Wie relevant und effizient sind die im Rahmen der Imkereiförderung finanzierten Forschungsprojekte?</p>
<p>3. Welche Auswirkungen hat die neu gegründete Dachorganisation "Biene Österreich" auf den Imkereisektor?</p>
<p> </p>
<p>1. Welche Relevanz hat die Imkereiförderung für den Imkereisektor?</p>
<p>Insgesamt wurden während der dreijährigen Förderperiode 2004/05 bis 2006/07 in Österreich € 3,35 Mio. an Fördergeldern bereit gestellt. Die meisten Gelder flossen in Bildungs- und Beratungsmaßnahmen (€ 922.000,-), in investive Maßnahmen (€ 738.000,-) und Maßnahmen zur Steigerung der Honigqualität (€ 638.000,-). Der hohe Anteil von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen (28 % der Imkereiförderung) zeigt, dass man sich der Bedeutung einer Verbesserung der Kompetenzen der Imkerinnen und Imker in Bezug auf eine nachhaltige Imkereiwirtschaft bewusst ist. Im Vordergrund stehen dabei Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in Form von Schulungen, Kursen, Seminaren und Vorträgen. Insgesamt ist die TeilnehmerInnenzahl im Evaluierungszeitraum (2004/05 bis 2006/07) um 13 % auf rund 25.150 Personen gestiegen, wobei Kurse zu den Themen "Völkerführung und Betriebsweise", "Bienengesundheit" oder "Erzeugung und Vermarktung" den größten Zulauf erzielten.</p>
<p>Weitere 19 % des Imkereiförderungsbudgets umfassen qualitätsfördernde Maßnahmen. Durch die Installierung von Honiguntersuchungsstellen inklusive begleitender Beratungen hat die Imkerschaft die Möglichkeit, Honigproben in Hinblick auf deren Qualität zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung abzuleiten. Dass diese Maßnahme angenommen wurde, zeigt die Tatsache, dass innerhalb des Evaluierungszeitraumes sowohl die Anzahl der einreichenden Imkerinnen und Imker (+ 38 %) als auch die Anzahl der eingereichten Proben (+ 46 %) stark gestiegen ist. Rund 70 % aller Untersuchungen entfielen auf qualitätsbestimmende Parameter (z.B. Wassergehalt, Leitfähigkeit, pH-Wert), daneben haben Rückstandsuntersuchungen (20 % der Untersuchungen) und Pollenanalysen (10 %) eine untergeordnete Bedeutung. In Zukunft sollte jedoch eine noch höhere Inanspruchnahme der Förderung von Laboruntersuchungen von Honig und gleichzeitig eine Bewusstseinsteigerung bei den Konsumenten hinsichtlich inländischer Produktion und Qualitätsbewusstsein angestrebt werden.</p>
<p>Der Block "Bienengesundheit" fasst wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung von Parasiten und Krankheiten zusammen. Rund 16 % der veranschlagten Fördermittel wurden für Laboruntersuchungen im Rahmen der Bienenwanderung auf Amerikanische Faulbrut, für Sachkundigentätigkeit für die praktische Bekämpfung von Varroatatose oder anderer Bienenkrankheiten und für Zuchttätigkeiten in Hinblick auf Varroatoleranz aufgewendet. Dabei ist die Zahl der behandelten Völker im Laufe der dreijährigen Programmlaufzeit auf über 18.000 (+ 68 %) gestiegen und die Zahl der Untersuchungen hat um 39 % auf 6.600 zugenommen.</p>
<p>Zur Förderung technischer Ausstattung zählen die Fördermaßnahmen "Investitionsförderung", "Kleingeräteförderung" und "Neueinsteigerförderung". Während der gesamten Förderperiode wurden € 738.000,- an Fördergeldern für diesen Maßnahmenblock verausgabt, wovon 39 % der Investitionsförderung größerer Imkerbetriebe (ab 58 Völkern), 43 % der Kleingeräteförderung aller ImkerInnen und 18 % der Unterstützung von NeueinsteigerInnen zugute kamen. Die angebotenen Fördermaßnahmen wurden von der Imkerschaft nach anfänglichem Zögern sehr gut angenommen, wie der sprunghafte Anstieg der genehmigten Anträge und Fördergelder im Laufe der Förderperiode belegt. Insbesondere die Kleingeräteförderung wurde sehr stark nachgefragt. Diesem Nachholbedarf bei Investitionen für Modernisierung und Qualitätsproduktion von eher kleineren Imkereien sollte die Kleingeräteförderung auch in Zukunft durch erhöhte Fördersätze begegnen. Durch die Teilnahme am Honigqualitätsprogramm als Voraussetzung für den Bezug einer erhöhten Investitionsförderung bzw. als Verpflichtung für den Erhalt der Kleingeräteförderung wurden gleichzeitig Anreize für eine qualitativ hochwertige Produktion gesetzt.</p>
<p>Die Neueinsteigerförderung konnte bei rund 510 Personen das Interesse an der Imkerei wecken. Insgesamt ist die Imkereiförderung 2004/05 bis 2006/07 als ausgewogenes Maßnahmenpaket zu verstehen, das an mehreren Hebeln gleichzeitig ansetzt, um den vielfältigen Bedürfnissen der heterogenen Imkerschaft zu begegnen und gleichzeitig die Qualität ihrer Produkte zu erhöhen.</p>
<p>2. Wie effizient und relevant sind die im Rahmen der Imkereiförderung finanzierten Forschungsprojekte?</p>
<p>Im Rahmen der Imkereiförderung 2004/05 bis 2006/07 wurden 15 Forschungsprojekte mit einer durchschnittlichen Laufzeit von rund zwei Jahren mit einem Gesamtbetrag von rund € 520.000,- an Fördermitteln finanziell unterstützt. Der Schwerpunkt der geförderten Forschungsprojekte lag auf dem Gebiet der Bienenkrankheiten und der Bienengesundheit, insbesondere bei der Erforschung von Bienenviren und Bienenerkrankungen wie der Nosematose, der Varroatose und der Amerikanischen Faulbrut. Diesem Forschungsbereich sind auch Produkttests von Varroabekämpfungsmitteln und zur Faulbruterkennung zuzuordnen. Darüber hinaus widmete sich die Forschung den medizinischen Aspekten von Honig und Bienengift.</p>
<p>Die meisten geförderten Forschungsprojekte können hinsichtlich ihrer inhaltlichen Umsetzung als durchwegs erfolgreich eingestuft werden. Auch die aus den Projekten resultierende Publikationstätigkeit ist befriedigend. Mängel existieren teilweise bei den Angaben zu den tatsächlichen Projektkosten und teilweise bei der Einhaltung der Laufzeiten.</p>
<p>22 Experteninterviews identifizierten ein gesteigertes Forschungsinteresse für die Themen "Untersuchung und die Behandlung von Bienenkrankheiten" und "Maßnahmen zur Förderung der Bienengesundheit". Geht es nach den Befragten, sollten in Zukunft insbesondere die Wechselwirkungen zwischen Imkerei und Landwirtschaft (z.B. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Wirkung von gentechnisch veränderten Pflanzen) im Forschungsmittelpunkt stehen. Es besteht auch Bedarf neben der Wirkung von Bienenprodukten (Apitherapie), die Bestäubungsleistung und die wirtschaftlichen Effekte der Imkereiwirtschaft wissenschaftlich zu untersuchen.</p>
<p>Für die Interviewten steht die Praxisrelevanz der Forschungsergebnisse im Vordergrund, wobei einige der Meinung sind, dass die Forschungsergebnisse für die Imkerschaft nur schwer zugänglich sind. Dieser Kritik könnte künftig durch eine intensivere Kommunikation in Form von Publikationen der Forschungsergebnisse in Fachjournalen oder auf der Homepage der "Biene Österreich" begegnet werde</p>
<p>3. Welche Auswirkungen hat die neu gegründete Dachorganisation "Biene Österreich" auf den Imkereisektor?</p>
<p>Die Gründung der "Biene Österreich" erfolgte im Jahr 2004 als Dachorganisation der österreichischen Bienenzuchtverbände. Im Rahmen der Evaluierung wurden 22 Imker und Funktionäre nach deren Sichtweisen und Erfahrungen zu der noch "jungen" Organisation befragt.</p>
<p>Ein Großteil der Befragten nannte als Hauptmotiv für die Gründung der "Biene Österreich", das uneinheitliche Auftreten des Imkersektors und die damit verbundene schwierige Entscheidungsfindung in der Vergangenheit. Diese Umstände veranlassten das BMLFUW zur Installation eines Dachverbandes, um die Einzelinteressen unter einem gemeinsamen Überbau zu bündeln und um die Imkereiförderung koordiniert und national vereinheitlicht abwickeln zu können.</p>
<p>Ein Gutteil der Interviewpartner sieht die Ziele des einheitlichen Auftretens des Bienensektors unter dem Dach der "Biene Österreich" und der damit verbundenen stärkeren Positionierung der Imkerschaft in der Öffentlichkeit erreicht.</p>
<p>Als Kernaufgabe der "Biene Österreich" wird die Förderabwicklung gesehen. Da es ab 2004 zu einer Professionalisierung der Förderabwicklung mit klaren Richtlinien, einheitlichen Formularen und einem rascheren und effizienteren Förderablauf kam, wird die "Biene Österreich" von den befragten Personen als zentrale Anlauf- und Abwicklungsstelle für die Imkereiförderung anerkannt. Mehrheitlich positiv sehen die Befragten die Entwicklung der Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden seit der Gründung der "Biene Österreich".</p>
<p>Kritische Rückmeldungen beziehen sich auf weiterhin bestehende Interessenskonflikte in der Bienenzucht und zwischen Klein- und ErwerbsimkerInnen. Manche Interviewpartner haben darüber hinaus das Gefühl, dass die "Biene Österreich" dem Imkereisektor aufgezwungen wurde. Weiters äußerten einige Befragte den Wunsch nach klareren Kommunikationsstrukturen zwischen den Mitgliedern der "Biene Österreich" und den Landesverbänden sowie nach einer verstärkten Transparenz von Entscheidungsprozessen innerhalb der "Biene Österreich". Trotz mancher weiterhin bestehender Probleme hat die Gründung der "Biene Österreich" jedoch zu einer Entschärfung der Konflikte geführt.</p>
<p>Für die Zukunft wünschen sich einige Interviewpartner eine stärkere Förderung von Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit. Einerseits sollen damit die Nachfrage nach Bienenprodukten erhöht und andererseits die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Bienenwirtschaft stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt werden.</p>AB039: Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Halbzeitbewertung 2021-03-08T11:41:54+01:002021-03-08T11:41:54+01:00https://bab.gv.at/index.php?option=com_content&view=article&id=1862:ab039-ergebnisse-und-schlussfolgerungen-aus-der-halbzeitbewertung&catid=136&lang=de&Itemid=215Michaela Hager<h2>von Programmen zur Entwicklung des Ländlichen Raums</h2>
<p><em>Karl M. Ortner</em></p>
<p>Die Evaluierung ist ein fester Bestandteil der politischen Vorbereitungsarbeit in der Europäischen Kommission. In der Mitteilung des Präsidenten zu ihrer Arbeitsweise 2010-2014 heißt es: "Allen wichtigen Vorschläge für neue Maßnahmen oder Änderungen von Maßnahmen sollte eine Evaluierung des bestehenden politischen Rahmens zugrunde liegen: das wird die Grundlage für die Folgenabschätzung ("impact assessment") darstellen". - "Eine Evaluierung des bestehenden politischen Rahmens sollte verfügbar sein, bevor bedeutende neue Initiativen auf das Arbeitsprogramm (der Kommission) gesetzt werden".</p>
<p>Um diesem Anspruch gerecht zu werden und einen Vergleich der Ergebnisse auf EU-Ebene zu ermöglichen, werden die Programme für die ländliche Entwicklung im Rahmen eines Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungssystems, das hohe Anforderungen an alle Beteiligten stellt, evaluiert. Dieses Bewertungssystem wurde bei der Halbzeitbewertung von 94 Programmen für die ländliche Entwicklung, darunter 16 Programmen in Deutschland und dem Programm LE 07-13 in Österreich, erstmals angewandt. Die Ergebnisse der Halbzeitbewertungen wurden Ende 2010 vorgelegt und enthalten detaillierte Analysen der Probleme, die mit dem jeweiligen Programm behoben werden sollen, der einzelnen Maßnahmen, die getroffen wurden, ihrer Ziele, die erreicht werden sollten und der Wirkungen, die erreicht wurden. Zweck dieser Analysen war, festzustellen, was getan werden könnte, um die Ziele der Programme effizienter zu erreichen.</p>
<p>Zweck des 49. AWI-Seminars war es, die Ergebnisse der vorliegenden Halbzeitbewertungen vorzustellen, zu würdigen und kritisch zu hinterfragen, um die zukünftigen Programme und die anstehenden Bewertungen zu verbessern. Der vorliegende Arbeitsbehelf enthält die Kurzfassungen der Vorträge, die bei dieser Veranstaltung von ExpertInnen aus Deutschland, Österreich und der Europäischen Kommission zu ausgewählten Themen der Evaluierung gehalten wurden. Sie beleuchten die Thematik von verschiedenen Seiten, berichten über Erfahrungen aus anderen Programmgebieten, zeigen, was Bewertungen leisten können und in welcher Hinsicht Verbesserungspotenziale für Maßnahmen, Programme und deren Bewertung bestehen.</p><h2>von Programmen zur Entwicklung des Ländlichen Raums</h2>
<p><em>Karl M. Ortner</em></p>
<p>Die Evaluierung ist ein fester Bestandteil der politischen Vorbereitungsarbeit in der Europäischen Kommission. In der Mitteilung des Präsidenten zu ihrer Arbeitsweise 2010-2014 heißt es: "Allen wichtigen Vorschläge für neue Maßnahmen oder Änderungen von Maßnahmen sollte eine Evaluierung des bestehenden politischen Rahmens zugrunde liegen: das wird die Grundlage für die Folgenabschätzung ("impact assessment") darstellen". - "Eine Evaluierung des bestehenden politischen Rahmens sollte verfügbar sein, bevor bedeutende neue Initiativen auf das Arbeitsprogramm (der Kommission) gesetzt werden".</p>
<p>Um diesem Anspruch gerecht zu werden und einen Vergleich der Ergebnisse auf EU-Ebene zu ermöglichen, werden die Programme für die ländliche Entwicklung im Rahmen eines Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungssystems, das hohe Anforderungen an alle Beteiligten stellt, evaluiert. Dieses Bewertungssystem wurde bei der Halbzeitbewertung von 94 Programmen für die ländliche Entwicklung, darunter 16 Programmen in Deutschland und dem Programm LE 07-13 in Österreich, erstmals angewandt. Die Ergebnisse der Halbzeitbewertungen wurden Ende 2010 vorgelegt und enthalten detaillierte Analysen der Probleme, die mit dem jeweiligen Programm behoben werden sollen, der einzelnen Maßnahmen, die getroffen wurden, ihrer Ziele, die erreicht werden sollten und der Wirkungen, die erreicht wurden. Zweck dieser Analysen war, festzustellen, was getan werden könnte, um die Ziele der Programme effizienter zu erreichen.</p>
<p>Zweck des 49. AWI-Seminars war es, die Ergebnisse der vorliegenden Halbzeitbewertungen vorzustellen, zu würdigen und kritisch zu hinterfragen, um die zukünftigen Programme und die anstehenden Bewertungen zu verbessern. Der vorliegende Arbeitsbehelf enthält die Kurzfassungen der Vorträge, die bei dieser Veranstaltung von ExpertInnen aus Deutschland, Österreich und der Europäischen Kommission zu ausgewählten Themen der Evaluierung gehalten wurden. Sie beleuchten die Thematik von verschiedenen Seiten, berichten über Erfahrungen aus anderen Programmgebieten, zeigen, was Bewertungen leisten können und in welcher Hinsicht Verbesserungspotenziale für Maßnahmen, Programme und deren Bewertung bestehen.</p>BAB 034/20: Evaluierung der Nationalen Strategie für die Operationellen Programme der Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen2020-01-01T09:15:14+01:002020-01-01T09:15:14+01:00https://bab.gv.at/index.php?option=com_content&view=article&id=261:bab-034-20-evaluierung-der-nationalen-strategie-fuer-die-operationellen-programme-der-obst-und-gemueseerzeugerorganisationen&catid=110&lang=de&Itemid=215Michaela Hager<p>Anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) für Obst und Gemüse können im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte sogenannte „Operationelle Programme“ (OP) erarbeiten, die von der Europäischen Union kofinanziert werden. Gemäß den Rechtsvorschriften betreffend die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Art. 36 der VO (EU) Nr. 1308/2013) müssen die Operationellen Programme auf Basis einer „Nationalen Strategie“ abgewickelt werden.</p>
<p>Aufgabe der Nationalen Strategie ist es, die Nutzung bestehender Entwicklungspotentiale der EOs unter Berücksichtigung der sehr heterogenen Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen. Dies soll u.a. durch eine Verbesserung der Angebots- und Vermarktungsstrukturen und einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Ebene der EOs als auch auf Ebene der ErzeugerInnen erreicht werden. Zudem müssen EOs – auch im Hinblick auf die Legitimität der Förderung – verstärkt den gesellschaftlichen Anforderungen wie etwa jenen im Hinblick auf Umweltschutz, Nachhaltigkeit oder gesundheitliche Aspekte Rechnung tragen.</p>
<p>Laut Art. 58 der VO (EU) Nr. 2017/891 ist im Jahr 2020 eine Bewertung der Nationalen Strategie vorgesehen. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen führt die Evaluierung im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) durch.</p>
<hr class="system-pagebreak" />
<p>Mit der Evaluierung sollen grundsätzliche Erkenntnisse für die Verbesserung der Qualität künftiger Nationaler Strategien gewonnen und insbesondere etwaige Mängel bei der Festlegung von Zielen, der förderfähigen Maßnahmen oder ein Bedarf für eine Überarbeitung der etablierten Instrumente identifiziert werden. Weiteres sollen der Grad der Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel sowie die Wirkung und Effizienz der operationellen Programme untersucht werden. Die Bewertung dient zudem der Beurteilung der Fortschritte bei der Verwirklichung der allgemeinen Ziele der Strategie.</p>
<p>Die Ergebnisse der Evaluierung können dazu beitragen, die Qualität der Strategie in Bezug auf Kohärenz und Relevanz der durchgeführten Maßnahmen zu verbessern und um festzustellen, ob eine wesentliche Änderung der Strategie erforderlich ist. Damit liefern die Ergebnisse sowohl den Behörden, der Abwicklungsstelle als auch den EOs selbst Anregungen für die künftige Ausgestaltung der nationalen Strategie und/oder der Operationellen Programme.</p>
<p>Das Jahr 2020 war geprägt von der Covid-19-Pandemie. Angesichts der damit einhergehenden Herausforderungen im Betrieb der öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten verlängerte die Europäische Kommission die Frist für die Übermittlung des Bewertungsberichts bis zum 30. Juni 2021. Wichtige Inhalte der Projektarbeit 2020 umfassten die Einarbeitung in den Evaluierungsgegenstand sowie die Aufbereitung der vom BMLRT und AMA zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen. So konnten in Bezug auf die zu beantworteten Evaluierungsfragen Datenlücken identifiziert und ein entsprechendes Vorgehen zur Schließung derselbigen geplant werden. Weitere Tätigkeiten umfassten 2020 u.a. die Erarbeitung eines Leitfadens für die Befragung.</p>
<p>2021 wurde die Befragung der StakeholderInnen abgeschlossen, ihre Ergebnisse ausgewertet und gemeinsam mit anderen Quellen zur Beantwortung der Evaluierungsfragen herangezogen und in einem Bericht zusammengefasst.</p>
<p>Der vorliegende Bericht "Bewertung der Nationalen Strategie für nachhaltige Operationelle Programme im Obst- und Gemüsesektor 2013-2018" zur Evaluierung der Nationalen Strategie für die Operationelle Programme anerkannter Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen bewertet die Fortschritte bei der Umsetzung der in der Nationalen Strategie festgelegten Ziele. In Anlehnung an die Evaluierungsvorgaben der Europäischen Kommission fokussiert der Bericht auf spezifische Evaluierungsfragen, bietet aber auch Einblicke in die Strukturen des österreichischen Obst- und Gemüsebaus. Auf Basis der Evaluierungsergebnisse werden zudem Empfehlungen abgeleitet, die den Verantwortlichen für die künftige Ausgestaltung der Nationalen Strategien als Hilfestellung dienen sollen.</p>
<p>Projektbeginn: Januar 2020</p>
<p>Projektende: Dezember 2021</p><p>Anerkannte Erzeugerorganisationen (EO) für Obst und Gemüse können im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte sogenannte „Operationelle Programme“ (OP) erarbeiten, die von der Europäischen Union kofinanziert werden. Gemäß den Rechtsvorschriften betreffend die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Art. 36 der VO (EU) Nr. 1308/2013) müssen die Operationellen Programme auf Basis einer „Nationalen Strategie“ abgewickelt werden.</p>
<p>Aufgabe der Nationalen Strategie ist es, die Nutzung bestehender Entwicklungspotentiale der EOs unter Berücksichtigung der sehr heterogenen Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen. Dies soll u.a. durch eine Verbesserung der Angebots- und Vermarktungsstrukturen und einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf Ebene der EOs als auch auf Ebene der ErzeugerInnen erreicht werden. Zudem müssen EOs – auch im Hinblick auf die Legitimität der Förderung – verstärkt den gesellschaftlichen Anforderungen wie etwa jenen im Hinblick auf Umweltschutz, Nachhaltigkeit oder gesundheitliche Aspekte Rechnung tragen.</p>
<p>Laut Art. 58 der VO (EU) Nr. 2017/891 ist im Jahr 2020 eine Bewertung der Nationalen Strategie vorgesehen. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen führt die Evaluierung im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) durch.</p>
<hr class="system-pagebreak" />
<p>Mit der Evaluierung sollen grundsätzliche Erkenntnisse für die Verbesserung der Qualität künftiger Nationaler Strategien gewonnen und insbesondere etwaige Mängel bei der Festlegung von Zielen, der förderfähigen Maßnahmen oder ein Bedarf für eine Überarbeitung der etablierten Instrumente identifiziert werden. Weiteres sollen der Grad der Inanspruchnahme der verfügbaren Mittel sowie die Wirkung und Effizienz der operationellen Programme untersucht werden. Die Bewertung dient zudem der Beurteilung der Fortschritte bei der Verwirklichung der allgemeinen Ziele der Strategie.</p>
<p>Die Ergebnisse der Evaluierung können dazu beitragen, die Qualität der Strategie in Bezug auf Kohärenz und Relevanz der durchgeführten Maßnahmen zu verbessern und um festzustellen, ob eine wesentliche Änderung der Strategie erforderlich ist. Damit liefern die Ergebnisse sowohl den Behörden, der Abwicklungsstelle als auch den EOs selbst Anregungen für die künftige Ausgestaltung der nationalen Strategie und/oder der Operationellen Programme.</p>
<p>Das Jahr 2020 war geprägt von der Covid-19-Pandemie. Angesichts der damit einhergehenden Herausforderungen im Betrieb der öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten verlängerte die Europäische Kommission die Frist für die Übermittlung des Bewertungsberichts bis zum 30. Juni 2021. Wichtige Inhalte der Projektarbeit 2020 umfassten die Einarbeitung in den Evaluierungsgegenstand sowie die Aufbereitung der vom BMLRT und AMA zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen. So konnten in Bezug auf die zu beantworteten Evaluierungsfragen Datenlücken identifiziert und ein entsprechendes Vorgehen zur Schließung derselbigen geplant werden. Weitere Tätigkeiten umfassten 2020 u.a. die Erarbeitung eines Leitfadens für die Befragung.</p>
<p>2021 wurde die Befragung der StakeholderInnen abgeschlossen, ihre Ergebnisse ausgewertet und gemeinsam mit anderen Quellen zur Beantwortung der Evaluierungsfragen herangezogen und in einem Bericht zusammengefasst.</p>
<p>Der vorliegende Bericht "Bewertung der Nationalen Strategie für nachhaltige Operationelle Programme im Obst- und Gemüsesektor 2013-2018" zur Evaluierung der Nationalen Strategie für die Operationelle Programme anerkannter Obst- und Gemüseerzeugerorganisationen bewertet die Fortschritte bei der Umsetzung der in der Nationalen Strategie festgelegten Ziele. In Anlehnung an die Evaluierungsvorgaben der Europäischen Kommission fokussiert der Bericht auf spezifische Evaluierungsfragen, bietet aber auch Einblicke in die Strukturen des österreichischen Obst- und Gemüsebaus. Auf Basis der Evaluierungsergebnisse werden zudem Empfehlungen abgeleitet, die den Verantwortlichen für die künftige Ausgestaltung der Nationalen Strategien als Hilfestellung dienen sollen.</p>
<p>Projektbeginn: Januar 2020</p>
<p>Projektende: Dezember 2021</p>