Bedeutung der EU-NGT-Verordnung für Österreich
Die Europäische Kommission hat Mitte 2023 einen Vorschlag für eine EU-Verordnung zu Pflanzen und den daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln vorgelegt, die mithilfe neuer genomischer Techniken (NGT) erzeugt werden.[1] Der Verordnungsvorschlag unterscheidet zwischen NGT-Pflanzen der Kategorie 1 und Kategorie 2. Während NGT-Pflanzen der Kategorie 2 weitgehend wie gentechnisch veränderte Organismen reguliert werden sollen, ist vorgesehen, dass NGT-Pflanzen der Kategorie 1 von den Anforderungen der GVO-Rechtsvorschriften ausgenommen werden und stattdessen den für herkömmliche Pflanzen geltenden Bestimmungen unterliegen. Sollten sich Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Kommission auf den Vorschlag einigen, könnte eine überarbeitete Verordnung in den kommenden Monaten in Kraft treten. Die Umsetzung hätte potenziell weitreichende Auswirkungen auf Landwirtschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Konsument:innen.
Zielsetzung und Forschungsfragen
Ziel der Studie ist es, mögliche agronomische, technische und betriebswirtschaftliche Auswirkungen der Regelungen für NGT-1-Pflanzen in Österreich darzustellen. Dies betrifft vor allem landwirtschaftliche Betriebe, ausgewählte vor- und nachgelagerte Sektoren sowie die zuständige Verwaltung im Bereich amtlicher Kontrolle und Zertifizierung. Auf dieser Grundlage sollen geeignete Handlungsoptionen für den Agrar- und Ernährungssektor aufgezeigt werden.
In dem von der AGES geleiteten Projekt ist die BAB für das Arbeitspaket 2 zuständig. In diesem Arbeitspaket erfolgt eine qualitative Analyse zu möglichen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes von NGT-1-Pflanzen auf landwirtschaftliche Betriebe sowie auf ausgewählte Sektoren, die den Betrieben direkt vor- und nachgelagert sind.
Methoden und Daten
Das Arbeitspaket der BAB umfasst mehrere Teilaspekte:
- Definition von Fallbeispielsbetrieben: In enger Abstimmung mit den Expert:innen des Projektkonsortiums werden von der BAB zwei typische Betriebe definiert, die als zentrale Fallbeispiele für die Bearbeitung weiterer Arbeitspakete dienen. Die Definition der Modellbetriebe orientiert sich einerseits an deren Bedeutung für die österreichische Landwirtschaft als auch andererseits an der Vielfalt potenzieller NGT-1-Anwendungsbereiche auf den Betrieben (z. B. Saatgut, Futtermittel, Milchvermarktung). Für die betriebliche Charakterisierung werden u. a. Daten freiwillig buchführender Betriebe, INVEKOS-Daten und IDB-Daten aus dem Datenpool der BAB herangezogen.
- Literatur- und Datenreview: Um den aktuellen Wissensstand zu potenziellen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Anwendung von NGT-1 besser zu erfassen, erfolgt im AP2 eine Sichtung relevanter agrarökonomischer Literatur und Datenquellen. Die Literaturrecherche fokussiert auf aktuelle empirische und konzeptionelle Arbeiten und soll Hinweise auf relevante Themenfelder, ökonomische Zusammenhänge sowie mögliche Forschungslücken liefern.
- Einbindung von Expert:innen: Zur Validierung der Ergebnisse des Literaturreviews sowie zur Einschätzung deren Übertragbarkeit auf österreichische Rahmenbedingungen werden Expert:innen aus dem Projektkonsortium, Wissenschaft, Praxis und Verwaltung einbezogen (z. B. mittels Befragungen oder Workshops). Die Auswahl der Expert:innen erfolgt so, dass ein möglichst breites Themenspektrum abgedeckt wird und verschiedene Perspektiven berücksichtigt werden.
- Darstellung der Analyseergebnisse auf Basis der Fallbeispielsbetriebe.
Geplante Arbeiten 2026
Für 2026 sind drei Arbeitsschwerpunkte vorhergesehen:
- Definition und Ausarbeitung von zwei Fallstudienbetrieben auf Basis spezifischer Betriebsmerkmale.
- Sichtung sowie systematische Zusammenstellung relevanter, aktueller agrarökonomischer Literatur und Datengrundlagen.
- Konzeption und Beginn der qualitativen Erhebung der betriebswirtschaftlichen Auswirkungen von NGT‑1 auf die landwirtschaftlichen Betriebe Österreichs.
Zeitplan
Projektbeginn: 12/2025 (in Abhängigkeit einer positiven Gesamtprojektbeurteilung)
Projektende: 11/2027
[1] Europäische Kommission (2023). Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625. https://food.ec.europa.eu/document/download/c03805a6-4dcc-42ce-959c-e4d609010fa3_de?filename=gmo_biotech_ngt_proposal_2023-411_de.pdf, [Zugriff am 18.11.2025].