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SR038: Regionale Waldausstattung in Österreich

Reinhard Kreisl

Die relativ waldärmsten Gebiete - mit weniger als 25 % Waldanteil an der Gesamtfläche - liegen hauptsächlich im klima- und bodenmäßig für die Landwirtschaft günstigsten Bereich. Aber auch in den höchstgelegenen Gebirgsgegenden, also im Westen Österreichs, wo im landeskulturellen Sinn größter Waldreichtum angebracht wäre, ist die Waldausstattung überwiegend sogar erstaunlich gering. Dieser Mangel an Wald kann allerdings auch naturbedingt sein, wenn z.B. ein hoher, über der Waldgrenze liegender Ödlandanteil keine stärkere Bewaldung zuläßt. Die waldreicheren Bezirke liegen in Gebieten mit ausgedehnten Waldbergen von für die Bewaldung günstigerem Mittelgebirgscharakter.

Eine Verbesserung der Waldausstattung ist unbedingt dort anzustreben, wo der Wald vorwiegend Schutzfunktionen zu erfüllen hat. In den für die landwirtschaftliche Produktion sehr günstigen Flachlandgebieten, wo also intensiver Ackerbau einen höheren Gewinn bringt als die Forstwirtschaft, wird es genügen, Windschutzgürtel zum Schutz gegen Erosion und Austrocknung anzulegen. Auch eine Überstellung landwirtschaftlicher Böden mit Laubhölzern könnte in diesen Gebieten zur Verbesserung der Waldausstattung beitragen.

Im Gebirgsbereich, wo der Wald den besten natürlichen Schutz gegen Hochwasser, Bodenerosion, Steinschlag und Lawinen darstellt, wäre in vielen Bezirken das Bewaldungsprozent durch Neuaufforstungen zu erhöhen. Für die Umwandlung in Wald bieten sich alle landwirtschaftlichen Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 35 % bis zu einer Seehöhe von ca. 1.800 m als sogenannte grüne Gefahrflächen an, sofern nicht betriebswirtschaftliche Gründe des Grundeigentümers dagegen sprechen.

Der "Landeskulturelle Gefährdungsindex" gibt an, in welchem Maß die Politischen Bezirke Österreichs landeskulturell gefährdet sind. Die Feststellung des Ausmaßes der aufforstbaren "grünen Gefahrflächen" im Bezirk, d.s. alle landwirtschaftlichen Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 35 % bis zu einer Seehöhe von 1.800 m, ermöglicht die Simulation, wie bei einer Neuaufforstung dieser Flächen der Landeskulturelle Gefährdungsindex vermindert werden könnte, wenn diese neuen Waldflächen einmal ihre Schutzfunktion erfüllen.

Laut dem Raumstrukturinventar von F. Greif wären rund 250.000 ha landwirtschaftliche Flächen im Sinn der Schutzfunktion neu zu bewalden, wobei den landwirtschaftlichen Betrieben in den landeskulturell gefährdeten Bezirken nur zugemutet würde, auf die weitere landwirtschaftliche Bewirtschaftung ihrer Steilflächen (mit mehr als 35 % Hangneigung bis zu einer Seehöhe von 1.800 m) zu verzichten.

Die Neuaufforstungen mit ausgesprochenem Schutzcharakter für unsere Kulturlandschaft sind durch die öffentliche Hand weiterhin zu fördern, wobei alle beteiligten bzw. kompetenten Stellen zusammenarbeiten müssen. Es genügt nicht, nur finanzielle Mittel flüssig zu machen, sondern insbesondere in der Durchführung des Forstgesetzes ist die Organisation durch die Bezirksforstinspektion zu übernehmen. Damit wäre auch gesichert, daß die Verbesserung der Waldausstattung im Politischen Bezirk nach fachlichen Gesichtspunkten im Sinne der forstlichen Raumordnung erfolgen würde.

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