AWI

SR048: Raumordnung und Landwirtschaft in Österreich

Wolfgang Schwackhöfer

Raumordnung als Aufgabe des Bundes, der Länder und der Gemeinden erschöpft sich nicht in der Festlegung von Grundsätzen und Zielen, sondern muß trachten, die bestmögliche Nutzung des Bodens auf lange Sicht zu verwirklichen. Zur dauerhaften Verwirklichung sind freilich Bürgerbeteiligung, soziale Akzeptanz und Stabilität der Planung erforderlich.

In drei Jahrzehnten staatlicher Raumordnung ist in den Bundesländern sehr viel an Raumforschung und konzeptiver Landes-, Regional - bzw. Sektoralplanung erarbeitet worden. Die Verwirklichung der Raumordnungsziele im Bereich der Landwirtschaft ist bisher allerdings nur ansatzweise gelungen.

Allerdings ist der Erfolg der bisherigen Raumordnungstätigkeit im Bereich der Landwirtschaft aus verschiedenen Gründen nur schwer zu messen:

Raumordnung ist ihrem Wesen nach keine technische Aufgabe, sondern vielmehr ein politisch-administrativer Prozeß, dessen Erfolg sich einer objektiven Messung und Bewertung weitgehend entzieht.

Raumordnung ist eine Aufgabe des integralen Interessenausgleiches zwischen Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt und staatspolitischen Interessen. Raumordnung kann daher nicht quantitativ gemessen, wohl aber qualitativ an ihren Erfolgen oder Mißerfolgen bewertet werden.

Raumordnung als fortdauernder, nie abgeschlossener Vorgang der Planung und Verwaltung läßt sich am ehesten am Grad des Erreichens der allgemein formulierten gesetzlichen Raumordnungsziele beurteilen.

Von der Raumordnung im Bereich der Landwirtschaft sind in erster Linie die landwirtschaftlichen Grundeigentümer betroffen. Sie können aus ihrer Erfahrung in subjektiver Weise ein Urteil über die Raumordnung im Bereich der Landwirtschaft ihrer Gemeinde und allenfalls ihrer Region abgeben. In der Regel bleibt aber das Interesse des einzelnen Grundeigentümers auf seine und seiner Nachbarn Grundstücke beschränkt. Eine einheitliche Willensbildung der Landwirte zu den Zielen der Raumordnung gibt es noch nicht.

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Dietrichgasse 27
1030 Wien
 +43 (1) 71100 - 637415

© 2024 bab.gv.at. Alle Rechte vorbehalten