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SR057: Anteils- und Nutzungsrechte in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft

Franz Greif, Reinhard Kreisl

Die vorliegende Untersuchung stellt die aktuelle Situation der Anteils- und Nutzungsrechte in Österreich im Überblick dar. Diese Rechte sind einerseits ein wesentlicher Bestandteil des Agrarwesens im Berggebiet, anderseits aber mit einer Vielzahl ökonomisch-rechtlicher und landeskultureller Probleme behaftet, die gelöst werden sollten.

Die Auswertung der Erhebungen und Unterlagen zur Frage der Anteilsrechte brachte detaillierte Ergebnisse, die in Text- und Kartenform vorliegen. Unter Ausschluß von kleinsten Anteilsrechten (bei etwa 1.000 Gemeinschaften mit zusammen weniger als 9.000 ha Fläche) bestehen in Österreich 4.500 Gemeinschaften der Bodennutzung mit mehr als 1 Million ha Grundbesitz. Zwischen 120.000 und 130.000 Teilhaber sind auf diesen Flächen nutzungsberechtigt. Noch 1970 waren rund 90.000 dieser Teilhaber Landwirte (etwa 73 %); heute ist dagegen anzunehmen, daß bereits mehr als die Hälfte der Anteilsberechtigten entweder nichtlandwirtschaftliche Teilhaber oder höchstens Nebenerwerbslandwirte sind, deren Interesse an der Ausübung ihrer Rechte im Schwinden begriffen ist.

Dabei ist die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung von Gemeinschaftsflächen bei kleineren Gemeinschaften mit weniger Teilhabern eher gegeben als bei großen Agrargemeinschaften; es kommt vor, daß z.B. von 300 und mehr Auftriebsberechtigten in Almgemeinschaften nur mehr 20 Landwirte tatsächlich eine Sommerweide betreiben. Vor allem im Zusammenhang mit der Veränderung der sozialökonomischen Stellung der Gemeinschaftsmitglieder sind Bestand und Fortentwicklung der Gemeinschaften in Gefahr.

Für die Erfassung des aktuellen Umfanges von Nutzungsrechten, die auf fremdem Grund und Boden ausgeübt werden, wurden Unterlagen der Österreichischen Bundesforste im Hinblick auf den aktuellen Umfang der Ausnutzung von Weide-, Holzbezugs- und Streunutzungsrechten durchgearbeitet. Diese Analyse erbrachte folgende Ergebnisse:

Weiderechte: 9.744 Urkundliche Heimweiderechte und 5.885 Urkundliche Almweiderechte bestanden 1986 bei den Österreichischen Bundesforsten in einem Gesamtumfang von 173.463 Rindergräsern. Der Grad ihrer Ausnutzung ist in den Forstverwaltungen sehr unterschiedlich; in Salzburg werden sowohl Heimweide- als auch Almweiderechte etwa zu 40-50 % genutzt, wogegen in Tirol v.a. die Almweiderechte fast in allen Bezirken zu zwei Dritteln und mehr ausgenutzt werden. Der Wert der Rinderernährung auf diesen Weideflächen beträgt 13 bis 14 Mill. S.

Holzbezugsrechte: 19.026 Holzbezugsberechtigte besaßen 1986 das Recht, 278.158 rm Brennholz und 62.737 fm. Nutzholz aus Staatswäldern zu beziehen. Die tatsächliche Ausübung belief sich bei Brennholz auf 52 % und bei Nutzholz auf 90 %. Dies weist auf die nach wie vor große Bedeutung des Holzbezuges für die eingeforsteten Betriebe hin, dessen Gesamtwert rund 90 Mill. S ausmacht. Die Leistungen der Österreichischen Bundesforste im Rahmen der gesamten Einforstungsrechte wurden 1986 mit fast 108 Mill. S beziffert.

Streubezugsrechte: 9.269 Eingeforstete besaßen 1986 das Recht, aus Wäldern der Bundesforste 268.000 rm Streu zu beziehen. Von diesen Rechten wurden zwischen 1961 und 1986 in Oberösterreich, Tirol und in der Steiermark jeweils rund 15 % abgelöst, in Salzburg etwa 40 %. Die gegenwärtige Ausnutzung dieses Rechts ist zwar sehr gering (5 %), doch immer noch nicht gänzlich aufgegeben worden (Schwerpunkt Salzkammergut).

Aus der thematischen Bearbeitung ging insbesondere ein Katalog von Empfehlungen zur Ablösefrage bei Nutzungsrechten hervor. Dabei war zu berücksichtigen, daß die Einforstungsrechte sowohl die Funktion eines Eigenwaldes als auch die einer Eigenweide erfüllen sollen. Große wirtschaftliche Umwälzungen und Fortschritte in der Land- und Forstwirtschaft stellen dies in Frage, weil die Einforstungsrechte einer intensiven Nutzung im Wege stehen. Dies gilt in erster Linie für die Weiderechte; die Rechtsweide (auf fremdem Grund) ist vielfach nicht mehr geeignet, eine heute entsprechende Futterbasis zu bieten. Die Belastung des Waldes steht einer ordnungsgemäßen und intensiven Waldbewirtschaftung im Wege, derzufolge die standortsschädigende Kahlschlagwirtschaft durch einen ökologisch und waldbaulich günstigen Naturverjüngungsbetrieb ersetzt wird.

So lautet das Resumée vom Standpunkt des Forstwirts:

Das Produktionskapital des belasteten Waldes wird herabgesetzt.

Das Holz beweideter Wälder verliert wesentlich an Wert.

Durch Verlichtung des Bestandes wird der Zuwachs verringert.

Die Astigkeit des Holzes wird erhöht.

Die Stockfäule des Holzes nimmt zu.

Der beweidete Waldboden verdichtet sich immer mehr, sodaß der Wasserhaushalt gestört wird.

Die Schlagweide verursacht den verhältnismäßig geringsten Schaden, weil der Viehtritt durch Verpflockung, der Verbiß durch richtige Bemessung der Weidedauer und die Bodenverdichtung durch eine relativ kurzzeitige Beweidung weitgehend eingeschränkt werden können. Die Bestandsweide hingegen führt zu einer maximalen Bodenverdichtung und somit Beeinträchtigung der Wuchsleistung. Das Ergebnis ist ein ertragsschwacher Weidewald.

Die vor etwa 100 Jahren in Österreich erfolgte Regulierung der Weiderechte schuf damals einen gleichbleibenden Status für künftige Zeiten. Die Regulierung war eine zahlenmäßige Festlegung (Fixierung) der Rechte und entsprach der damaligen Weideausübung. Jahrzehnte hindurch war diese Regelung ohne weiteres für alle Beteiligten wirtschaftlich tragbar, da in diesem Zeitraum die wirtschaftliche Entwicklung allgemein nur langsam vor sich ging. Der allgemeine wirtschaftliche Wandel hätte jedoch auch eine Weiterentwicklung der Weiderechte erfordert, die aber nicht erfolgte. Da es sich bei den Weiderechten zu einem sehr großen Teil um Waldweiderechte handelt, sind sowohl forstwirtschaftliche als auch landwirtschaftliche Bereiche betroffen.

In der vorliegenden Arbeit wird das Für und wider der Weiderechte aufgezeigt, und es werden Wege einer möglichen Neuordnung dieser Rechte gewiesen, um dieses drängende forstpolitische Problem - im Sinne der Berechtigten und der Verpflichteten und auch der Allgemeinheit - einer modernen Lösung zuzuführen.

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