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SR080: Ökonomische Auswirkungen der Grundwassersanierung auf die Landwirtschaft

Ziel

Ziel des Forschungsprojektes ist eine Abschätzung der monetären Auswirkungen einer Grundwassersanierung auf die Landwirtschaft. Aus den Wassergüteerhebungen des BMLF geht hervor, daß nach der Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1990 in vielen Beckenlagen eine Grundwassersanierung erforderlich wird, da die Qualität des Grundwassers unter anderem bei Nitrat nicht dem vorgegebenen Schwellenwert von 45 mg N/l entspricht. In der vorliegenden Untersuchung ging es speziell um den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft in die Porengrundwassergebiete, und zwar in regionaler und gesamtwirtschaftlicher Hinsicht.

Methode

Zur Ermittlung und Beschränkung des Nitrateintrages aus der Landwirtschaft in das Grundwasser liegt zwar eine Vielzahl von Forschungsergebnissen vor, doch sind diese entweder lokal begrenzt oder zu allgemein gehalten, um für die Betrachtung der konkreten, räumlich differenzierten wirtschaftlichen Auswirkungen herangezogen werden zu können.

Für die vorliegende Arbeit wurde eine empirische Methode gewählt, die auf bereits vorhandenen Meßreihen zur Nitratbelastung des Grundwassers basiert. Aus dem statistisch nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der gegebenen Nutzungsstruktur in den Grundwassergebieten und den Grundwasserbelastungen konnten in - durch die Datenlage und die Methode - eingeschränktem Rahmen mit Hilfe einer Diskriminanzanalyse Rückschlüsse auf zu verändernde Nutzungsverhältnisse gezogen werden. In der Folge wurden die regionsspezifischen Ergebnisse zur veränderten Flächennutzung mit Hilfe regions- und fruchtartspezifischer Standarddeckungsbeiträge monetär bewertet. Auf diese Weise können Aussagen für bestimmte Szenarien mit relativ hohen Wahrscheinlichkeiten über alle Porengrundwassergebiete Österreichs gemacht werden.

Ergebnis

Die gewählten Datensätze zur Diskriminanzanalyse (Waldanteil, Grünlandanteil, Anteil der Risikofrüchte, Anteil der Winterungen, Siedlungsdichte, Anteil der Betriebe zwischen 600.000 und 1,5 Millionen ATS Gesamtstandarddeckungsbeitrag) weisen durchaus statistische Signifikanz bezüglich der Grundwasserbelastung mit Nitrat auf.

Aus der Vielzahl denkbarer Varianten zur veränderten Flächennutzung wurden zwei Varianten berechnet, um abzuschätzen, wann der Nitratschwellenwert von 45 mg/l bzw. der von 30 mg/l im Grundwasser unterschritten wird: durch Reduktion des Anbaues von Früchten mit erhöhtem Nitratauswaschungsrisiko und/oder durch Ausweitung des Anbaues von Früchten mit Bodenbedeckung über den Winter. Weitere Varianten, etwa auch eine Veränderung der Kulturartenanteile, sind denkbar, aber eher langfristig und mit größeren Einschnitten für die Landwirtschaft anzusetzen. Eine Möglichkeit der Bewertung veränderter Bearbeitungstechniken besteht auf dieser Ebene der Untersuchung nicht und müßte in einzelbetrieblichen Modellrechnungen ausgeführt werden, wenngleich diese Maßnahmen auch entscheidend für die Nitratbelastung des Grundwassers sind.

Die nötigen Änderungen der Ackerflächennutzung zur Verbesserung der Grundwasserwerte bei Nitrat im Szenario mit vermindertem Anbau von Risikofrüchten und vermehrtem Anbau von Winterungen unterscheiden sich regional sehr stark. Noch größer ist die Spannweite bei den zu erwartenden finanziellen Verlusten; ausschlaggebend dafür sind neben der Schärfe der zu setzenden Maßnahmen die von Region zu Region sehr unterschiedlich hohen Standarddeckungsbeiträge.

Der Anteil der Risikofrüchte müßte in allen betroffenen Gebieten zumindest unter 20 % der Kulturfläche gesenkt werden, in einigen Gebieten unter 10 %. Deutlich drastischere Maßnahmen müßten ergriffen werden, sollte nicht nur der zur Zeit gültige Grenzwert von 45 mgN/l, sondern der zukünftige Grenzwert von 30 mg N/l erreicht werden. In allen Gebieten müßte der Anteil der Risikofrüchte unter 10 % der Kulturfläche liegen, in einigen Gebieten müßte der Anbau von Risikofrüchten überhaupt eingestellt werden.

Die absolut und relativ am stärksten betroffenen Gebiete sind der Seewinkel, das Tullner Feld, das Marchfeld, das Südliche Eferdinger Becken, die Welser Heide, das Nördliche Machland und das Untere Murtal, bei der 30 mg Variante zusätzlich das Südliche Wiener Becken (NÖ2). Die Variante für den 30 mg-Schwellenwert scheint nicht realisierbar - vom Finanzierungsaspekt her gesehen - aber noch vielmehr aus versorgungs- und sozialpolitischen Gründen, da in den Porengrundwassergebieten fast gänzlich auf den Anbau der sogenannten Risikofrüchte (u. A. Feldgemüse, Mais, Sonnenblumen, Kartoffeln) verzichtet werden müßte.

ProjektleiterIn

WAGNER, Klaus

DI Klaus WAGNER

Berggebietsforschung und Regionalentwicklung
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