BABF

FF54: Die Evaluierung der Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 der EU haben die Mitgliedstaaten ihre Programme zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums 2007 – 2013 einer Ex-ante-, einer Mid-term- (Halbzeit-) und einer Ex-post Evaluierung zu unterziehen (Europäische Kommission 2005). Die Evaluierungsstruktur der Ex-post Evaluierung in Österreich baute auf die Halbzeitbewertung auf. Der Ex-post Evaluierungsbericht Österreichs wurde im Dezember 2016 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) der EU-Kommission vorgelegt (BMLFUW 2016d). Die Bundesanstalt für Bergbauernfragen war mit der Ex-post Evaluierung der Ausgleichszulage (AZ) – Maßnahmen 211 und 212 des Programms Ländliche Entwicklung 2007-2013 – beauftragt. Der Evaluierungsprozess richtete sich nach dem Evaluierungshandbuch des BMLFUW (BMLFUW 2015e) und dem Indikatoren-Set und den Bewertungsfragen der EU (Europäischen Kommission 2006; European Communities 2014).
Das vorliegende Facts&Features beruht auf den im Ex-post Evaluierungsbericht 2016, Teil B, des BMLFUW enthaltenen Teil über die Ausgleichszulage (AZ), d.h. die Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von LandwirtInnen in Berggebieten und benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind – Maßnahmen 211 und 212 (BMLFUW 2016e). Zusätzlich wurde die Einleitung mit einem tabellarischen Überblick über das österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013 geschrieben, die Literaturliste wurde ergänzt und weitere Abbildungen sowie ein Anhang wurden in den Bericht eingefügt.

 

Alm im Höllengebirge, Attersee

Alm im Höllengebirge, Attersee

BABF, 2013

ProjektleiterIn

HOVORKA, Gerhard

Dr. Gerhard HOVORKA

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