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FS11: Die Entwicklung des Agrarischen Umweltprogramms ÖPUL

Schon im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen war klar, dass bei einem etwaigen EU-Beitritt das System der österreichischen Agrarpolitik nicht aufrechterhalten werden kann. So mussten zentrale Elemente wie die Marktordnungspolitik und die Einkommenspolitik an die Gemeinsame Agrarpolitik der EU angepasst werden. Das bedeutete auch, dass das Prinzip „Einkommenspolitik mittels Preispolitik“ durch das Prinzip „Einkommenspolitik mittels Direktzahlungen“ ersetzt wurde, indem die durch den EU-Beitritt sinkenden Produzentenpreise durch die Gewährung von Förderungen bzw. Leistungsabgeltungen ausgeglichen werden sollten. Als wichtigstes Förderungsinstrument wurde ein breit angelegtes, hochdotiertes Agrarisches Umweltprogramm geschaffen, das der Bauernschaft die Skepsis zu dem EU-Beitritt 1995 nehmen sollte. Rechtlich basieren die Agrarumweltprogramme, die in allen EU-Staaten umgesetzt werden, auf den jeweilig aktuellen EU-Verordnungen (2078/92, 1257/99, 1698/05). Das Agrarumweltprogramm wird in Österreich durch das mittels einer Sonderrichtlinie erlassene ÖPUL (Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft) umgesetzt. So wie die Agrarumweltprogramme allgemein, ist auch das ÖPUL Teil der 2. Säule der GAP und damit des Programmes zur Förderung der Ländlichen Entwicklung.

ProjektleiterIn

GROIER, Michael

DI Dr. Michael GROIER

ehemalige MitarbeiterInnen
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